Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VanDamme2001
02.05.2005, 02:20 Uhr

Hilfe, Mega Angst!

Hallo,

Erstmal echt Gratulation für so ein Super-forum, bin echt begeistert.

Hab da ein ziemliches Problem und zwar sieht das so aus.

Hab mein führerschein noch auf Probe ca. 1 1/2 jahre. Hab ihn erst ein halbes Jahr. Bin gestern auf der Landstraße wo 100 erlaubt ist 155-160kmh gefahren, und wurde geblitzt. Das Auto läuft aber auf meine Mutter. Was kann mir jetzt blühen??

Und habe noch eine andere Frage wenn man den Führerschein entzogen bekommt wegen nicht teilnahme an der mpu bekommt man den dann wieder nach teilnahme, oder muss man den ganz neu machen?

Und die letzte frage noch, wann bekommt man den führerschein GANZ WEG? Also komplett, das man ihn neu MACHEN muss, nicht beantragen sondern ganz NEU machen, was muss man da anstellen?

Bitte um schnelle Auskunft, danke im vorraus

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VanDamme2001
02.05.2005, 05:21 Uhr

zu: Hilfe, Mega Angst!

meine mutter brauch den führerschein aber nicht, oder fast gar nicht deshalb wäre es kein problem. Aber wie mus ich das dann machen wenn ein Brief kommt? Und wenn die Schuld auf mich gehen würde, was wäre dann? Was würde ich als Strafe bekommen?

Und wenn meine anderen zwei obrigen fragen beantwortet werden, wäre ich sehr dankbar.

Wenn man den Führerschein neu beantragen muss, was heißt das? Das lese ich öfters das welche den führerschein neu beantragen wollen, heißt das das sie alles nochmal machen müssen? Theroriestunden, prüfung, fahrstunden???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.05.2005, 05:35 Uhr

zu: Hilfe, Mega Angst!

Möööönsch, wer Muskeln wie Van Damme hat und auf der Landstraße 160 km/h fahren kann, der wird sich doch jetzt nicht wegen "Mega Angst" in die Hosen machen!

Weder MPU noch "Führerschein ganz neu machen" drohen dir, sondern ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein einmonatiges Fahrverbot und natürlich eine Nachschulung. Dazu bitte auch den ganz hervorragenden und vorzüglichen Bußgeldrechner dieser Seite benutzen ;-)

Zur genauen Berechnung muss man natürlich auch die genaue Geschwindigkeitsüberschreitung kennen - also noch ein paar Wochen Geduld bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VanDamme2001
02.05.2005, 05:48 Uhr

zu: Hilfe, Mega Angst!

danke für die antworten, 1 monat fahrverbot?? Oh nein...

Und wenns es meine mutter auf sich nimmt, was wäre dann? Und wie sollte man das am besten anstellen?

Und noch eine wichtige frage, wenn man zur mpui verdonnert wird, und die FE weg ist, bekommt man den Führerschein dann nach der Mpu wieder oder muss man den ganz neu machen??

Bei welchen Gründen "MUSS" man den Führerschein ganz neu machen, das würde ich gerne wissen, also was muss man tun, das man den führerschein immer wegbekommt und ihn neu beantragen und machen muss?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.05.2005, 06:07 Uhr

zu: Hilfe, Mega Angst!

Und wie sollte man das am besten anstellen?
Du solltest deiner Mutter sehr ähnlich sehen. Aber jetzt warte doch erst mal ab, bis der Bußgeldbescheid da ist.

Entzogen (also "ganz weg") wird die Fahrerlaubnis hauptsächlich nach strafbaren Handlungen, wie z.B. Trunkenheitsfahrt (ab 1,1 Promille), Unfallflucht, Unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung und fahrl. Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung.

Andere Fälle: 18 Punkte in Flensburg, beim dritten relevanten Verstoß innerhalb der Probezeit, generell bei erwiesener körperlicher, charakterlicher oder geistiger Nichteignung.

Wenn die Sperrfrist vorbei ist und man ein postives Gutachten (MPU) vorlegt, dann wird die Fahrerlaubnis neu erteilt. Eine neue theoretische und praktische Prüfung ist nur vorgeschrieben, wenn seit der Entziehung mehr als 2 Jahre vergangen sind. Das alles betrifft dich aber wie gesagt nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VanDamme2001
02.05.2005, 06:12 Uhr

zu: Hilfe, Mega Angst!

und bei der nachschulung kann ich da meinen führerschein behalten? Macht jede fahrschule ein Aufbauseminar?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
02.05.2005, 14:11 Uhr

zu: Hilfe, Mega Angst!

Wenn Du gleich auch noch fragst, ob deine Mutter für dich zur Nachschulung gehen kann, schmeiß ich mich weg.

Schau doch zunächst mal in den entsprechenden FAHRTIPPS-Artikel.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken