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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
14.04.2005, 19:41 Uhr

zu: Klasse L mit14

also ich glaube das das geht.. hat nen ehem. freund von mir auch gemacht. aber warte mal noch auf fundiertere antowrten.. oder frag mal im landratsamt nach!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.04.2005, 20:46 Uhr

zu: Klasse L mit14

Das Mindestalter ist 16. In Ausnahmefällen (z.B. Mitarbeit im Landwirtschaftsbetrieb der Eltern nötig) ist es möglich ihn schon mit 15 zu machen.
Mit 14 Jahren wirst du eine Ausnahmegenehmigung wohl eher nicht bekommen.
Ansprechpartner ist hierzu die Führerscheinstelle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
20.04.2005, 15:55 Uhr

zu: Klasse L mit14

Hallo

Ich konnte damals mit 14 auch meinen L Schein machen. Die mit uns verwandten Nachbarn waren allerdings dringend auf Hilfe angewiesen (2 Frauen mit sehr viel Grund). Ich musste einen Antrag an das Landratsamt schicken und eine Begründung liefern, warum ich eine vorgezogene Fahrerlaubnis brauche. Dannach musste ich beim TÜV einen Test machen, ob ich schon reif genug zum Fahren bin (hat damals vor 3 3/4 Jahren so an die 150€ gekostet).

Dann ging alles ganz normal => Fahrschule Schein usw.

Duff

PS:
Nur zu blöd das ich dachte, dass man mit dem L Schein auch Traktoren mit 40km/h fahren darf....bin somit die ganze Zeit eigentlich doch schwarz gefahren, ohne es zu wissen. Zum Glück wurde ich nie aufgehalten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten