Knacker
07.05.2005, 19:56 Uhr
zu: Landwirtschaftliches Zugfahrzeug mit Klasse C1E > 32 km/h
Tach.
Der gute alte Dreier...
Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf Neuen (wenn nach dem 01.04.80 ohne A1, wenn davor mit A1) bekommst du folgende Fahrerlaubnisklassen:
S - M - L (Achtung! T nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.)
B - BE
C1 - C1E - CE mit Kennziffer 79
Hier kommt es also auf den "T" an, da L nur bis 32 Km/h geht. Mit dem C1E darfst du das Fahrzeug NICHT fahren!!! Wenn du aber nachweisen kannst, dass du eine in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen bist/warst, dann bekommst du auch den "T" und DANN darfst du den auch fahren
http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3
Mfg
Georg_g
07.05.2005, 20:15 Uhr
zu: Landwirtschaftliches Zugfahrzeug mit Klasse C1E > 32 km/h
Doch, doch, den Traktor darf er auch mit dem alten 3er fahren. Einzige Voraussetzung: Der Traktor hat nicht mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse.