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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
03.04.2005, 22:48 Uhr

zu: Führerschein B und Führerschein A125

wenn du vor 1980 oder so Klasse 3 gemacht hast, kannst du ihn in A1, BE und C1E umschreiben lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.04.2005, 14:36 Uhr

zu: Führerschein B und Führerschein A125

»aber warum ist es in Österreich,schweiz und italien erlaubt???«

Ist es nicht, zumindest nicht in Ösiland. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sechs Fahrstunden auf einer 125er zu absolvieren und anschließend den Eintrag B111 in den Führerschein zu bekommen, der einen zum Lenken der von dir genannten einspurigen KFZ berechtigt.

lG, Mike

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Sie müssen warten

Die Straßenbahn muss warten