Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.02.2005, 10:56 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

»Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.«

Wenn das Maschinchen dem entspricht, darfst Du.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
24.02.2005, 11:08 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

da zahlst du dann für die Versicherung aber ein vielfaches mehr und das entdrosseln ist auch nicht ganz billig. Kauf dir lieber 'ne gebrauchte 400-600er die sind auch in der Versicherung um einiges günstiger.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2005, 13:13 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

Was auf jeden Fall problemlos geht, ist, die Beschränkung des Leichtkraftrades auf 80 km/h aufheben zu lassen, sobald du 18 Jahre alt bist. Die Maschine darf dann allerdings dennoch nur 11 kW haben, womit sie keine 180 km/h schafft, sondern vielleicht 110 bis 120 km/h. Dafür reicht dann auch deine bisherige Fahrerlaubnis Klasse A1.

Willst du auch die Leistungsbeschränkung auf 11 kW aufheben lassen, wird die Sache etwas komplizierter. Du bennötigst dann zunächst die Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt und musst zudem eine neue Betriebserlaubnis für das Motorrad beantragen. Bei einem Leichtkraftrad sind Fahrwerk, Reifen, Bremsen etc. nicht für höhere Leistungen und höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, sodass ein solcher Umbau im Vergleich zur Anschaffung einer Klasse A-Maschine mit 25 kW kaum lohnt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder