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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Olli50
19.01.2005, 13:10 Uhr

LKW ab 50

Ich bin im September 50 geworden und habe noch den alten Führeschein der Klasse 2

nun habe ich gelesen das der nicht mit gilt

ist das richtig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.01.2005, 14:46 Uhr

zu: LKW ab 50

Zumindest teilweise richtig. Seit deinem 50. Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr fahren (also mehr als 7,5 t). Um die Fahrerlaubnis zu verlängern benötigst du ein allgemein-medizinisches und ein augenärzliches Gutachten. Dann kannst du bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein für die nächsten 5 Jahre beantragen, danach werden wieder neue Gutachten fällig.
Zur Beantragung hast du jetzt 2 Jahre Zeit, danach müsstest du die Prüfungen wiederholen um die FE zurückzubekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

51 km/h

61 km/h

81 km/h