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Führerschein (D)
KoLSMS
03.11.2004, 19:35 Uhr
Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
Hallo,
ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage:
Ich habe keinen Autoführerschein, allerdings möchte ich gerne einen Staplerschein machen.
Die Frage ist nun ob ich dann auch mit einem Stapler fahren darf wenn ich einen Staplerschein habe oder nicht?
Mein Arbeitgeber sagt das ich nicht Stapler fahren darf ohne Autoführerschein selbst wenn ich einen Staplerschein machen würde???
Was ist nun dran, was ist zu tun das ich doch Stapler fahren darf wenn ich keinen Autoführerschein habe?
mfg...
Driver
04.11.2004, 14:26 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
»Gablerstapler sind als "Arbeitsmaschinen" üblicherweise Führerscheinfrei und können von Jedem gefahren werden.«
Aber nur bis 6 km/h, ein Großteil der Stapler ist allerdings schneller.
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 FeV
»Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind:
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h«
KoLSMS
04.11.2004, 15:20 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
Hallo,
klingt für mich alles genau so wie ich es mir auch dachte, allerdings frage ich mich warum mein Arbeitgeber darauf beharrt das ich eine Sondergenehmigung brauche ohne Autoführerschein??? Staplerschein reicht nicht meint er...!
Die Stapler bei uns in der Firma fahren alle nur 6 km/h...
mfg...
Philipp
05.11.2004, 14:17 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
>Sie gilt unter anderem für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und ausdrücklich Flurförderfahrzeuge bis 25km/h. Das sollte für die meisten Stapler genügen.<
Der mStapler müsste dann aber doch auch verkehrssicher sein und Lichttechnische Einrichtungen wie Blinker usw. haben, oder?
hullekai
14.12.2004, 13:16 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
Hallo.
Zum Fahren auf einem "geschlossenen Betriebsgelände" reicht erstmal der Erwerb eines "Fahrausweises für Flurförderzeuge" aus.
Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung nach VBG100(G25) und Du mußt min. 18Jahre sein.
Doch auch wenn Du einen Staplerschein besitzt, der dich zum Fahren auf dem Betriebsgelände berechtigen würde, benötigst du von deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Fahrauftrag.
Das heist, dein Chef muß dir eine schriftliche Erlaubnis zum Fahren auf dem Betriebsgelände ausstellen.
Es liegt also nicht allein nur am Erwerb des Staplerscheins, dein Chef kann dir das Fahren auf dem Betriebsgelände, auch wenn du den Schein besitzt, untersagen.
Für die öffendliche Straße braucht der Stapler eine Ausrüstung nach StVZO und wenn er als "selbstfahrende Arbeitsmaschine-Stapler" angemeldet ist(20km/h), reicht Dir der Führerschein Klasse "L".
papercut
14.12.2004, 18:25 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
Bei meinem Vater im Betrieb ist des so:
Früher konnte jeder mit nem Stapler mal kurz ne Palette wegstellen. Die Leute im Lager brauchten einen Schein, die bei der Produktion nicht, da sie nur sehr selten mal einen Stapler fahren....
Das hat sich geändert. Jetzt muss jeder von ihnen der einen Stapler fahren will, auch einen Schein dafür haben. Einfach aus Versicherungstechnischen Gründen. Wenn man ohne Schein ein paar Palletten umfährt oder gar einen Menschen anfährt, bezahlt keine Versicherung.
Borni
14.12.2004, 22:52 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
70 % aller tödlichen Unfälle mit Gabelstaplern werden übrigens von Staplerfahrern ohne Staplerschein verursacht
stapler24
04.01.2005, 12:31 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein?
Als aktiver Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (FFZ) kann ich folgendes klarstellen:
Ein amtlicher KFZ-Führerschein ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll.
Wird der Stapler nur im abgeschrankten Betriebsgelände bewegt ist kein KFZ-Führerschein notwendig. Fährt man jedoch auf öffentlich zugänglichen Arealen (z.B. Kundenparkplatz oder ähnliches) ist ein amtlicher Führerschein notwendig und zwar immer die Klasse, im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht des Staplers. Bei einem größeren Stapler (ab ca 3 To. Nutzlast kann ein Führerschein "C" alt: Klasse 2 notwendig sein.)
Siegfried T.
Duff
04.01.2005, 17:11 Uhr
zu: Staplerschein und Staplererlaubnis ohne Autoführerschein
Hallo
Da ich neben der Schule in nem Getränkemarkt jobbe benutze ich auch regelmässig den Stapler, seitdem ich letzten Sommer einen Schein bekommen habe (war 17 zu dem Zeitpunkt).
Mein Cheff meinte, dass dieser Schein eigentlich nötig ist, um in den "Genuss" des Versicherungsschutzes zu kommen. Außerdem wird der "Schein" auch von der Berufsgenossenschafft verlangt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
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