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18.10.2012, 08:45 Uhr

Wird klasse M (Roller) auf klasse B (auto) angerechnet ? Darf man mit 17j Autofü

Hallo,

ich bin 15 und werde im Januar 16 und würde gerne den Führerschein der Klasse M machen ( Roller bis 50ccm und 45kmh ). Dieser kostet so um die 300-500 Euro.
Ich habe gehört, dass die Klasse M automatisch bei dem Führerschein mit 17 dabei ist. Kann ich dann eigentlich den Führerschein klasse B mit 16 1/2 beginnen und darf dann mit 17 Roller fahren ?
Ich fände es nämlich blöd, wenn ich jetzt den Führerschein Kl. M mache und somit ca 400 euro zahle und dann 1 Jahr später den Autoführerschein wo die Klasse M im Preis drinnen ist.

Meine Fragen:


1) Wird irgendetwas, wenn ich jetzt den Führerschein der Klasse M mache auf den Autoführerschein mit 17 angerechnet ? ( zb. Rettungsmaßnahme, Theorie etc ? )

2) Muss ich wenn ich den Führerschein der Klasse M gemacht habe den gleichen Betrag an Euro zahlen für den Führerschein mit 17 wie Leute die Klasse M nicht gemacht haben ? bzw. wird der Autoführerschein durch den kl M Führerschein billiger ?

3) Muss man wenn man den Autoführerschein mit 17 macht und dann Roller fahren darf noch Fahrstunden für den Roller nehmen. ( wenn nicht hätte man ja gar keine Praktische Erfahrung ) ?

4) Oder soll ich besser noch solange warten bis ich den Führerschein mit 17 mache und der Roller dann eh dabei ist ?


Vielen Dank für Antworten !

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Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

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Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

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Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

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Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

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