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 gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?
Dass Kinder
- sich immer verkehrsgerecht verhalten
- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen
- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
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