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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Links weiterfahren
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
Abbremsen und notfalls anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Sie müssen warten
Die Fußgänger müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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