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 boyti89 
10.10.2007, 20:04 Uhr
FSF, Probezeit verkürzen in Sachsen-Anhalt
Hallo, würde gerne an einem FSF teilnehmen.
Ich habe aber auch davon gehört, dass dieser Versuch in Sachsen-Anhalt am 31.12.2007 endet. Liege ich denn da noch richtig?
Am 08.06.07 habe ich meinen FS der Klasse B erhalten, könnte also frühestens am 08.12.2007 mit einem FSF starten. Muss ich die Bescheinigung denn spätestens am 31.12.2007 bei meiner Fahrerlaubnisbehörde abgegeben haben oder reicht es, das FSF vor dem 31.12.2007 zu beginnen?? Oder am 31.12.2007 schon fertig zu haben und die Bescheinigung im Januar nachzureichen?
Eine letzte Frage noch: Angenommen, es wird zeitlich sehr knapp. Kann ich dann die Bescheinigung z.B. am 29.12.2007 per Einschreiben an meine Behörde schicken oder ist das persönliche Erscheinen vor Ort erforderlich?
Vielen Dank!

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?
In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen
Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten
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