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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern winni67
09.07.2016, 08:02 Uhr

Fahrlehrer nicht korrekt ???

Hallo,

ich mache gerade die Praktische Prüfung und bin leider durchgefallen.
Auf meiner letzten Rechnung ist mir aufgefallen,dass mein Fahrlehrer obwohl mein Mann mich zur Prüfung hingefahren und wieder abgeholt hat eine Übungsfahrt in Höhe von 62,- Euro extra berechnet hat obwohl ich nicht gefahren bin.Meine Frage ist ob so was richtig ist.

Schöne Grüße
Winni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
10.07.2016, 16:18 Uhr

zu: Fahrlehrer nicht korrekt ???

Warum sollte es richtig sein, eine Leistung, falls sie wirklich nicht stattgefunden haben sollte, zu bezahlen?

Aber steht dort wirklich "Übungsfahrt" oder handelt es sich um die "Vorstellung zur praktischen Prüfung"? Die beinhaltet nämlich den Aufwand der Fahrschule für den Prüfungstag und umfasst auch die Prüfungsfahrt. Sie ist deshalb üblicherweise teurer als eine reine Übungsfahrt, und wird getrennt von den Gebühren berechnet, welche an die Prüforganisation zu zahlen sind.

Klär das doch einfach auf freundliche Art mit der Fahrschule - wenn es sich um einen Irrtum handeln sollte, kann man das bestimmt schnell herausfinden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern winni67
11.07.2016, 07:38 Uhr

zu: Fahrlehrer nicht korrekt ???

Hallo,

ja es steht wirklich Übungsfahrt vor der Prüfung die er mir mit 60,- Euro berechnet hat obwohl ich nicht gefahren bin, und die Gebühren für die Prüfung 90,- Euro das ist ja aich völligin Ordnung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
19.07.2016, 13:47 Uhr

zu: Fahrlehrer nicht korrekt ???

Ich denke du solltest einfach nochmal in der Fahrschule nachfragen. Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, musst du ja sicher noch die eine oder andere Fahrstunde machen. Das lässt sich dann bestimmt irgendwie verrechnen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen