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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borisss
27.05.2015, 10:23 Uhr

Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hallo zusammen, um mich kurz zu fassen:
In meiner Familie steht in Kürze ein grosses Fest an und für die ganze Logistik dachte ich, man könnte ja auch einfach einen Stapler mieten. Ich hab da auch etwas Passendes gefunden (http://www.hks-hyster.ch), als ich auf der Suche nach einem Gabelstapler als Elektrostapler war. Nun meine Frage: ich bin schon häufig Stapler gefahren, habe aber kein Staplerschein. Benötige ich für den privaten Gebrauch einen Führerschein?

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15.06.2015, 10:39 Uhr

zu: Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hi Boriss,
wenn du den Gabelstapler Privat führst brauchst du nur einen Führerschein der Klasse L ist beim normalen PKW mit drin. Ansonsten brauchst du den Flurförderschein nach DGUV Grundsatz 308 - 001 vormals BGG 925.
Falls du es im Betrieb fahren willst schau mal her rein
http://bfs-staplerschein.de/ und frag ob dein Betrieb das unterstützt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bremsweg länger wird

- Bus sofort anfährt

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

81 km/h

51 km/h

61 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten