Käy Cee
23.04.2010, 20:41 Uhr
zu: Autobahn - Fußgänger
Ja klar ist das erlaubt, deshalb werden leute die zu Fuss die Autobahn entlang gehen auch von der Polizei eingesammelt.
Has du noch nie Radio gehört?
Georg_g
23.04.2010, 21:13 Uhr
zu: Autobahn - Fußgänger
§ 18 Abs. 9 StVO:
"Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten."
Peg
23.04.2010, 21:49 Uhr
zu: Autobahn - Fußgänger
Was ist ein Straßenrand der BAB?
Der Standstreifen?
Irgendwie muss man doch vom Pannenort zur Notrufsäule kommen, oder absichern....
" Hinter der Leitplanke spazieren", sagen nur die, die es noch nicht machen mussten.
Ich war einmal sehr dankbar dafür, dass mich die Polizei "aufsammelte", als ich mitten in der Nacht mit ner Moppedpanne stehen blieb.
Da hat sicher auch ein Verkehrsteilnehmer einen Fußgänger auf der BAB gemeldet (das Krad war aber sicherlich nicht gut zu sehen, mit nur einem Blink- und Rücklicht).
Die wussten nämlicher sicher dass ich da war. Kamen sie mir doch schon ein paar 100 Meter mit Blaulicht entgegen.
Ärger gab es in keinster Weise, im Gegenteil: Kaffee und Musik bekam ich im Streifenwagen, bis der ADAC vor Ort war. :o)