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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coonsmith
04.04.2009, 09:15 Uhr

Führerschein Kl A - ohne Vorkenntnisse

Hallo, meine Freundin (45 Jahre, ohne Vorkenntnisse) hat sich zu einem 3-Wochen-Kurs angemeldet. Am ersten Fahrschultag war kein Motorrad vorhanden. (mußte erst von einer anderen FS ausgeliehen werden). Jetzt trainiert sie seit 1 Woche auf einer 125ccm. Nach Rückfrage stellte sich heraus, daß das Krad nicht zur Prüfung Klasse A zugelassen ist und nicht eindeutig klar ist, ob kommende Woche ein geeignetes Krad zur Verfügung steht. Gleichzeitig versucht man ihr klarzumachen, daß sie sowieso zu alt ist und besser nur den A1 machen sollte. (Klar dafür ist ja mittlerweile ein Krad vorhanden) Ich halte dies für Vertragsbruch. Welche Möglichkeiten hat meine Freundin? Was ist, wenn bis zur Prüfung kein geeignetes Krad vorhanden ist oder sie erst am Prüfungstag eins zur Verfügung gestellt bekommt? Ist das zulässig? Für baldige Antworten herzlichen Dank im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
04.04.2009, 11:57 Uhr

zu: Führerschein Kl A - ohne Vorkenntnisse

Grudsätzlich denke ich, ist es nicht verkehrt, gerade bei Menschen, die keine Vorkenntnisse haben, mit einer kleinen Maschine zu beginnen.

Schwierig wird jetzt die Frage nach dem Vertragsbruch:
1. glaube ich, daß jemand der eine 125er bewegen kann, auch irgendwann eine größere Maschine fahren kann. Vorausgesetzt, daß er/sie die Maschine beherrscht.
2. traut der FL der Fahrschülerin dies nicht zu, ist er m.E. verpflichtet mit der 125er so lange weiter zu üben, bis er ihr zutrauen kann eine größere Maschine zu fahren; denn die volle Verantwortung für Leib und Leben der Fahrschülerin und der anderen Verkehrsteilnehmer liegt beim Fahrlehrer!
3. aber sollte/muß für die weitere Ausbildung auch eine entsprechende schwere Maschine zu Verfügung stehen, auf der man ein paar Tage vor der Prüfung umsteigen kann, um die Prüfung in der "richtigen" Klasse ablegen zu können!

Vertragsbruch liegt somit aus meiner Sicht nicht vor, aber ich denke der Kollege hat einfach Angst um Deine Freundin und seine Maschine, oder berechtigte Zweifel an den Fähigkeiten Deiner Freundin.
Er ist verpflichtet vom Leichten zum Schweren auszubilden, die Fahrschüler dort abzuholen, wo sie stehen. Vielleicht aber, hat er auch einfach wirklich im Moment keine andere Maschine zur Verfügung. Dann sollte er es aber offen und ehrlich zu geben und die weitere Ausbildung verschieben.

Klare Antwort zu Deiner letzten Frage:
Nein, ich denke nicht, daß es aus pädagogischer und rechtlicher Sicht rechtens wäre die Maschine am Prüfungstag erst zu wechseln, wenn sich der Fahrlehrer so lange sträubt von der 125er auf etwas Größeres umzusteigen.

Du merkst, daß dies alles sehr schwer zu beantworten ist! Gerade bei den Zweiradklassen kann man nur und ausschließlich auf Sicherheit fahren! Ein Fahrzeugwechsel am Prüfungstag wäre für mich nicht denkbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.04.2009, 18:01 Uhr

zu: Führerschein Kl A - ohne Vorkenntnisse

Die Ausbildung in der Klasse A darf durchaus auf einem Leichtkraftrad begonnen werden. Das entspricht den bereits erwähnten pädagogischen Grundsätzen und ist auch rechtlich korrekt.

§ 5 DV-FahrlG: "Bei der Klasse A dürfen zu Beginn der Ausbildung leistungsbeschränkte Krafträder und Leichtkrafträder verwendet werden."

Ganz schlecht finde ich übrigens einen 3-wöchigen Intensivkurs für eine 45-jährige Motorrad-Fahrschülerin. Unnötiger Zeitdruck ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.04.2009, 17:47 Uhr

zu: Führerschein Kl A - ohne Vorkenntnisse

Das Problem ist, dass die Teilnehmer hochmotiviert in diese Crashkurse -oder auch Ferienfahrschulen- hinein gehen.
Gemäß dem Motto: "Wenn`s nicht ginge, würden die Kurse nicht angeboten -und dümmer als die anderen bin ich auch nicht...."

Dabei wird aber immer wieder übersehen, dass es bei Geschick, Umsetzungsvermögen und Nervenstärke riesige Differenzen unter den Menschen gibt.
Die Kurse sind für die ausgelegt, die mit den angeführten Attributen reich gesegnet sind.
Und auch denen fordert ein solcher Kurs einiges ab.

Eine Garantie, zum Ende der 3 Wochen überhaupt prüfungsreif zu sein, kann es aber nicht geben.

Wobei ich aber die Bedenken des Fragestellers gut nachvollziehen kann:
Es ist schon seltsam, dass ein prüfungsgerechtes Bike derzeit einfach nicht vorhanden ist.
Unter "normalen" Umständen hätte auch von der Fahrschule damit gerechnet werden müssen, dass ein Fahrschüler - nach dem Ablauf der halben Kurszeit- "reif" genug wäre,um dieses Bike dann auch fahren zu können.

Diese Vorausplanung für das Bereitstellen der Lehrkräfte und Fahrzeuge ist es ja, was einen nicht unerheblichen Teil der -oftmals deutlich höheren- Preise ausmacht.
Naja, ausmachen sollte.... ;o)

Doch ich sehe es als fast unmöglich an, der Fahrschule aus dem beschriebenen Fall einen Strick zu drehen.
Dafür gibt es genügend Gründe, warum eine lange 125er Phase von Nöten gewesen sein könnte.
Für den Außenstehenden ist es sicher nicht möglich, das zu beurteilen.

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06.04.2009, 13:53 Uhr

zu: Führerschein Kl A - ohne Vorkenntnisse

Also, obwohl ich von einigen Frauen gehört habe, dass sie erst mal A1 gemacht und diese als Zwischenstufe quasi erfolgreich genutzt haben, finde ich das Verhalten der Fahrschule nicht ganz korrekt.
Liegt es nun an der nicht vorhandenen Maschine oder an mangelndem Vertrauen an die Schülerin? Es klingt fast so, als ob man aus einer Notlösung heraus jetzt einfach mal den A1 vorschlägt. Aber vielleicht liege ich ja falsch.

Ich war fast 43, als ich meine Klasse A durchzog. Eine Fahrt auf einer 125er hatte mir gereicht - ich konnte zum Glück meine FL davon überzeugen, die weiteren Stunden auf einer großen Maschine fortzusetzen - das kam mir viel angenehmer vor, obwohl sie schwerer war, fuhr sich aber ruhiger. Ich kam damit von Anfang an deutlich besser zurecht.

Ich würde ein ernstes Wort mit der Fahrschule reden und auf jeden Fall auf Übungsstunden mit einer großen Maschine bestehen. Sollte dies wirklich nicht klappen, kann man ja immer noch mal überlegen, welche anderen Möglichkeiten es noch gibt.

liebe Grüße
Lillie

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27.04.2013, 01:23 Uhr

zu: Führerschein Kl A - ohne Vorkenntnisse

Kommt drauf an was vertraglich vereinbart ist . Ich denkeschon das für ein Ausbildungsvertrag Kl A auch eien geeignete machiene inkl.Prüfungsfahrzrug zur verfügung stehen sollte. Mann kann ja auch Großen A schein machen und mit kleiner Kiste anfangen. Beim Auto ist das ja meistens auch so. Wer fängt schon mit dickem BMW 300PS 250KM/H an wenn er grade Fühererschein hat mein Tipp:großen A schein machen und mit kleiner maschiene anfangen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich lasse den grünen Pkw durchfahren

Ich biege vor dem grünen Pkw links ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren