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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ingo
14.11.2008, 07:36 Uhr

theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

Hallo Zusammen,
ich bin letzte Woche durch die theoretische Prüfung gefallen mit einem Punkt zuviel.
Die angeblichen falschen Antworten habe ich gesehen und zu Hause nochmal nachgeschlagen. Das Kreuz was ich gesetzt habe war aber doch richtig. Demnach habe ich die Prüfung bestanden. Jetzt sagt mein Fahrlehrer, dass ich keine Möglichkeit habe, meinen Bogen nochmal zu sehen, weil das nicht geht, ist das so, welche Möglichkeiten habe ich?
Danke und Gruß Ingo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.11.2008, 08:25 Uhr

zu: theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

leiter des tüv/dekra anrufen, sachlage schildern, der sieht sich den bogen dann nochmal an.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt