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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
aircool
28.10.2008, 19:09 Uhr
24kmh zu schnell in Baustelle
Liebe Autofahrer :)
Ich bin letztens in eine Baustelle reingefahren, wo vorher, kurz vor der Baustelle (eigentlich an der Baustelle) ein 30er Schild stand. Der dieses Mal weiterweg gestellt wurde und nicht von mir gesehen werden konnte, da ich umrungen von LKWs war... (Industriegebiet) Da auch niemand an der Baustelle stand und die Baustelle sauber war, dachte ich mir, die sind fertig und deshalb wurde das 30er Schild weggenommen. Ich bin dann wie in der 50er zone üblich ca 55 kmh gefahren, doch die Herren in blau haben einen Blitzer hingestellt und geblitzt wurde ich mit 54 kmh, wie ich heute feststelle.
Nachdem Foto bin ich nochma zurück gefahren, um mich bezüglich des Schilds zu vergewissern. Es wurde ca. 50m weiter vor gestellt. Habe auch Fotos.
Nun was denkt ihr darüber, wenn ich jeden Tag die selbe Strecke von der Arbeit zurück nachhause fahre und jedesmal durch diese Baustelle, welche an dem Tag sehr sauber war und das 30er Schild gefehlt hat. Würdet ihr da auch nicht 50 Fahren?
Danke für eure Anregungen ;)
carhol
28.10.2008, 20:58 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
>>in der 50er zone üblich ca 55 kmh gefahren<<
wenn ich den satz so lese denke ich mir " selber schuld".
wenn du noch in der pz bist kostet es dich zusätzlich zur strafe auch noch ein aufbauseminar.
das schild wird nicht gefehlt haben, der messende beamte hat sich nämlich davon vor der messung zu überzeugen, dass die geschwindigkeitsbeschränkung auch vorhanden hast.
du hast es nicht gesehen.
zusammen mit dem oben zitierten satz ergibt sich dann eben der punkt in flensburg.
was andere machen ist im verkehr unerheblich weil du ALLEINE für dein handeln verantwortlich bist.
mfg
tolu
29.10.2008, 11:15 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
er hat auch nicht gesagt, dass dort kein schild war. nur hat er es nicht gesehen.
wird aber wohl auf auf dasselbe hinauslaufen.
und üblich sollte zuschnell nicht sein, wobei ich selber auch oft etwas zu schnell bin. aber nur ausserorts (und noch nie erwischt wurde). das 11. gebot.
carhol
29.10.2008, 11:50 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
>> Da auch niemand an der Baustelle stand und die Baustelle sauber war, dachte ich mir, die sind fertig und deshalb wurde das 30er Schild weggenommen.<<
erste regel die man in der fahrschule lernt: DENKEN einstellen, mit- und nachdenken sind angesagt.
mfg
aircool
30.10.2008, 11:14 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
Ich seh das ja ein, dass es meine eigene Verschuldung ist, ich bestreite es ja nicht.
Was mich stört ist eher, dass man ein Schild, welches für eine 50m Baustelle aufgestellt wurde, für den Blitzer (weil Blitzer und Schild einen bestimmten Abstand nicht unterstreiten darf) weiter zurück gestellt wird.
Das menschliche Gehirn ist daraus ausgelegt, bekannte Situationen zu speichern. Es hat nichts mit Nachdenken oder Mitdenken zu tun, dass schließt das Denken mit ein. Es geht mir nur darum, wenn das 30er Schild AN der Baustelle nicht weggenommen wäre, wäre ich ja auch langsamer gefahren. Es wurde aber weggenommen und weiter vor gestellt. Wenn ich nun 1,5 Monate lang an der selben Stelle ein 30er Schild sehe und es an dem Tag fehlt?!
Ich weiß nicht ob ihr das nachvollziehen könnt. Aber würdet ihr sagen, dass ich eine Stellungnahme schreiben soll, oder nicht?!
In PZ bin ich nicht.
Hinniwilli
30.10.2008, 11:49 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
Wenn Du die zusätzlichen Kosten, die mit dem Widerspruch verbunden sind, unbedingt tragen willst, dann solltest Du das machen.
durbanZA
30.10.2008, 15:25 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
Der Einspruch (welche zusätzlichen Kosten sollen damit verbunden sein?) hat keine Aussicht auf Erflog.
So nachvollziehbar Deine Auswirkungen auch sein mögen:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und ist ab dort zu beachten.
Gerade bei Baustellen werden Anordnungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oft verändert.
Als Fahrzeugführer musst Du Dich ständig auf wechselnde Situationen einstellen; dass -treiben wird das Spiel weiter- eine Ampel erst gestern aufgestellt wurde, legitimiert nicht, sie zu überfahren.
Meine Straße ist wegen Bauarbeiten seit gestern eine Sackgasse. Seit 3 Jahren wohne ich hier, ich konnte bisher immer durchfahren. Dennoch habe ich die Sperrung rechtzeitig bemerkt, bevor ich in die Grube gefahren bin. Man verzeihe mir die Ironie :)
Wie Du es drehst und wendest, ein Einspruch wird nix bringen.
Im Übrigen kannst Du davon ausgehen, dass nicht die Polizei das Schilder verstellt hat, sondern die ausführende Baufirma. Die Polizei hat für eine entsprechende Anordnung nicht die Kompetenz.
Was mir noch einfällt: Du schreibst, dass menschliche Gehirn speichere bekannte Situationen.
Woher weißt Du dann, dass das Schild nicht seit Wochen schon anders steht und Du es nur nicht bemerkt hast?
Letztendlich bleibt noch die von Dir gestellte, eher persönliche Frage zu beantworten:
» Würdet ihr da auch nicht 50 Fahren?
«
- Möglich, aber auf die Gefahr hin, dass ich geblitzt werden.
Wenn ich mit Feuer spiele, weiß ich, dass ich mich verbrennen kann. Da ist nicht die Flamme schuld. ;)
mfG
Durban
aircool
31.10.2008, 10:09 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
Danke für die vielen Kritiken! :)
durbanZA
31.10.2008, 10:44 Uhr
zu: 24kmh zu schnell in Baustelle
Gerne, leider fielen die ja für Dich nicht positiv aus.
Du kannst Dich natürlich an einem Einspruch versuchen.
Dann wird die Sache ans Amtsgericht zur Terminierung einer Hauptverhandlung weitergeleitet (sofern sie nicht plötzlich eingestellt wird, was äußerst unwahrscheinlich ist).
Dort wirst Du aber Deine Sicht der Dinge glaubhaft darlegen müssen.
Zusätzliche Kosten entstehen erst durch die Hauptverhandlung, bis dahin kannst Du den Einspruch jederzeit zurückziehen.
Aber wie Du siehst, werden dem Einspruch hier keine großen Chancen eingeräumt. Zu den ganzen Argumenten, die Du hier liest, wirst Du vor dem Richter Stellung nehmen müssen.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?
Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren
Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen
Der Lkw wird anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten bis zu 3 Minuten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße
Auf eine Unterführung
Auf eine Sackgasse
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