Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blutengelchen
09.08.2008, 00:15 Uhr

Probefahrten

Guten Abend,

ich mache gerade meinen Führerschein mit 17, allerdings bin ich mir mit meinem zukünftigen Auto noch nicht sicher, meine Mama bot mir an ein paar Probefahrten mit mir zu machen, ich schwanke nämlich zwischen GolfGTI, Fiat 500, BMW 1er oder VW Eos. Nun zu meiner Frage, darf ich auch mit 17 schon Probefahrten machen?
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blutengelchen
09.08.2008, 00:21 Uhr

zu: Probefahrten

Entschuldigung, ich habe ins falsche Forum gepostet, tut mir leid, das war nicht meine Absicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.08.2008, 15:12 Uhr

zu: Probefahrten

Ob ein Fahrzeug für eine Probefahrt zur Verfügung gestellt wird, liegt allein im Ermessen des Verkäufers. Ich vermute, dass die meisten Verkäufer (zu Recht) bei einem 17-Jährigen kein echtes Kaufinteresse bei einem Neuwagen für 20.000 bis 30.000 Euro sehen.

Was die Idee betrifft, dass sich Mama das Auto leiht und du dann damit fährst, schließe ich mich Peg an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blubbersche
09.08.2008, 15:19 Uhr

zu: Probefahrten

Also da die Mutter ja dann eh dabei ist denke ich nicht dass der Verkäufer ein wirkliches Interesse einfach so ausschliessen wird.
Ich würde es einfach mal versuchen, immerhin wollen die ja auch was verkaufen...
Nur heimlih die Plätze tauschen und angeben dass deine Mutter fährt würde ich auch lieber nicht, da schliesse ich mich ebenfalls an..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
09.08.2008, 18:29 Uhr

zu: Probefahrten

Das ist absolut kein Problem. Kenne viele, die das gemacht haben.

Du bist in den Augen des Verkäufers ein potenzieller Kunde. Wenn er dich nicht fahren lässt, ist er schön blöd.
Und versichert ist doch auch alles...legal fahren darfst du mit deiner Mutter auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
11.08.2008, 16:42 Uhr

zu: Probefahrten

Du schwankst zwischen einem popeligen fiat500 und einem vw eos?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Amy89
24.08.2008, 12:01 Uhr

zu: Probefahrten

Geld zuviel? :D Voll krass.. erst auto geschnekt kriegen und dann noch die wahl haben    voll geil!

Also ich durfte auch schon ne probefahrt machen (hab zwar den ganz normalen führerschein ab 18 aber auch noch nich sooo lange)
Klar dass die dich nicht fahren lassen wenn du da mit 4 kumpels auftauchst und die merken das du kein intresse hast evtl. ein auto zu kaufen...!

aber mit nem Elternteil bzw erwachsenen ist das kein problem.. meist gibt es davor ja ein verkaufsgespräch bzw du bekommst Infos über den Wagen etc. und wenn die merken du hast wirklich intresse fragen die auch schonmal von selbst ob du dazu lust hättest!
Ist alles eine Sache des auftretens!

Lg Amy!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m