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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern uniq
29.07.2008, 18:48 Uhr

Führerscheinprüfung

Hallo world :),

ich hatte soeben prüfung und habe nicht bestanden, da ich nicht "oft genug beim abbiegen schulterblick und in den spiegel geschaut habe" (Zitat Tüv-Typ)

ok, kann man sich ja mit abfinden! da es auch meine erste war.

nun kam mit allerdings folgender verdacht:

ein mädel war vor mir dran und ist dann, da sie nicht richtig rückwärts eingeparkt ist, durchgefallen.

nun habe ich gehört, dass, wenn man durchgefallen ist, eine bescheinigung bekommt, wo die fehler, etc. draufstehen.
ich habe diese nicht erhalten.

geht der typ jetzt in den puff mit meiner kohle, ODER bekommt mein fahrlehrer die ODER kann ich die beim tüv nach-beantragen?

weil wenn der typ schon so penibel ist, dann bestehe ich auch auf meine bescheinigung.


LG + schönen abend noch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WillDD
29.07.2008, 19:51 Uhr

zu: Führerscheinprüfung

ohhh man wie kann man durchfallen, weil man an den schulterblick ni denkt??!!!! das bekommt man doch schon in der ersten fahrstunde eingetrichert!!! rechts vor links ni erkannt oder n rotlicht übersehen in der aufregung kann ich verstehen, aber sowas ist echt doof :-)

aber sei froh, dass du ni bestanden hast. als autofahrer wirst du in deutschland eh nur abgezockt und die herren lassen sich immer mehr einfallen, damit sie von dir geld abzocken können um die haushaltslöcher, die aus ihrer verfehlten politik resultieren, stopfen können.

mach es wie ich und meld die karre ab, bzw leg dir erst keine zu! aber sogar jetzt haben se mir noch n bußgeldbescheid geschickt, weil meine karre 2 tage unangemeldet an der straße stehen hatte!

zu deiner frage: ich hab noch ni gehört, dass einer eine art durchfallprotokoll bekomme naht. aber in den puff wird er damit nicht gehen sondern schön bei der DEKRA abliefern. sind doch alle fahrprüfungen schön burokratisch verzeichnet am tag und wenn dann 100euro fehlen, fällt das schon auf, denk ich   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
29.07.2008, 23:54 Uhr

zu: Führerscheinprüfung

Selbst dann noch, wenn von der Obrigkeit immens Gefrusstete Dir hier schon geantwortet haben, hast Du Anspruch auf die schriftliche Begründung des (für Dich zugegebenermassen unbefriedigenden) Prüfungsergebnisses.

Hat in Deiner ganzen Aufregung eventuell Dein FL das Prüfungsprotokoll für Dich stellvertretend entgegengenommen? Frag ihn doch mal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern uniq
30.07.2008, 11:26 Uhr

zu: Führerscheinprüfung

erst mal danke für die antworten,
dass mit dem abmelden ist leicht problematisch, da ich jeden tag ~100km strecke habe zur arbeit.

und @ to:

das will ich jetzt erfragen.

meine fl meint nämlich auch der typ war ein ziemliches "rindvieh" ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern