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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kealopian
02.05.2008, 11:41 Uhr

Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Hallo, liebe Wissenden!
Nun kurz und knapp meine (vll. etwas komplizierte) Frage.

Meine Freundin hat Anfang Juni letzten Jahres ihre Theorieprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden, dann allerdings Ende August letzten Jahres nicht nur die Fahrschule, sondern auch das Bundesland gewechselt (jetzt in Niedersachsen). Ihre Unterlagen wechselten dabei u.A. von TÜV-Süd zu TÜV-Nord. Die beiden Chefs ihrer jetzigen Fahrschule sagten ihr beim Wechsel (also im August), dass sie nun noch einmal 12 Monate Zeit hätte, ihre praktische Prüfung abzulegen.

Meine Frage also nochmal knapp: Hat meine Freundin noch bis Anfang Juni, oder bis Ende August Zeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.05.2008, 12:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

nur bis Anfang Juni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.05.2008, 20:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Kannst du hier nachlesen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18


Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Abgefahrene Reifen

Unzureichende Bremswirkung

Defekte Schlussleuchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren