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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kealopian
02.05.2008, 11:41 Uhr

Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Hallo, liebe Wissenden!
Nun kurz und knapp meine (vll. etwas komplizierte) Frage.

Meine Freundin hat Anfang Juni letzten Jahres ihre Theorieprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden, dann allerdings Ende August letzten Jahres nicht nur die Fahrschule, sondern auch das Bundesland gewechselt (jetzt in Niedersachsen). Ihre Unterlagen wechselten dabei u.A. von TÜV-Süd zu TÜV-Nord. Die beiden Chefs ihrer jetzigen Fahrschule sagten ihr beim Wechsel (also im August), dass sie nun noch einmal 12 Monate Zeit hätte, ihre praktische Prüfung abzulegen.

Meine Frage also nochmal knapp: Hat meine Freundin noch bis Anfang Juni, oder bis Ende August Zeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.05.2008, 12:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

nur bis Anfang Juni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.05.2008, 20:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Kannst du hier nachlesen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18


Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Ich selbst

Das Motorrad

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich