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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaeferspezialist
24.04.2008, 10:51 Uhr

Umschreibung ausl. FS

Hallo,
im Bereich Umschreibung von ausländischen FS aus Drittländern bin ich da auf was gestoßen.

Vorgeschichte: Ich besitze die Klassen B und CE, (seit 20 bzw. 12 Jahren schon) aber noch nichts im Bereich Klasse A. Allerdings habe ich bereits einen indischen Führerschein, der mich zum Fahren von Motorrädern berechtigt. Jetzt ist klar, das ich in Deutschland die theoretische und praktische Prüfung machen muß, sobald wir nächstes Jahr unseren Wohnsitz nach Deutschland ändern.

Die Formulierung war "Ausnahmen gibt es da nur für Diplomaten". Nun bin ich ein deutscher Diplomat im Ausland. Was für Ausnahmen gelten denn da?

Gruss aus Indien
Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.04.2008, 11:13 Uhr

zu: Umschreibung ausl. FS

die formulierung stimmt so nicht.

der passus im §30 (5) bezieht sich auf ausländische "diplomaten" im inland.
für dich gibt es keine ausnahmeregelungen, prüfung in theo und praxis sind vorgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaeferspezialist
24.04.2008, 16:38 Uhr

zu: Umschreibung ausl. FS

Aha, dacht ichs mir doch. Naja, dann müssen wir halt die Prüfung in Theorie und Praxis machen. Haben ja noch über ein Jahr Zeit, uns mit den technischen Rafinessen eines Schaltmopeds auseinanderzusetzen.

Trotzdem Danke für die Beantwortung!

Gruss
Stefan

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