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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
22.03.2008, 20:09 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Naja, die betrunkene Person ist dann nicht mehr als Begleitperson geeignet -> Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2008, 23:23 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Ich sehe dass vom Grundsatz ähnlich. Jeodch ist das Fahren ohne Begleiter kein Fahren ohne Fahrerlaubnis; es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
Für den Begleiter gilt eine 0,5 0/00- Grenze. Überschreitet er diese, fällt er als Begleiter aus.

In der Praxis wäre es allerdings problematisch, die Alkoholkonzentration des Begleiters festzustellen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.03.2008, 01:14 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Der Begleiter darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht
unter dem Einfluß anderer berauschender Mittel stehen.

Die Folgen hat in erster Linie der BF17-Fahrer zu tragen:
Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.
Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
23.03.2008, 11:29 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

"In der Praxis wäre es allerdings problematisch, die Alkoholkonzentration des Begleiters festzustellen."

Warum das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.03.2008, 22:54 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Weil ich mir als Beifahrer kein Blut entnehmen lassen würde :)

Im Ernst: Die Polizei darf nur eine Blutprobe des Fahrers anordnen. Solange die Begleitperson nicht so du..., äh so kooperativ ist, einem freiwilligen Alkoholtest zuzustimmen, kann die Alkoholkonzentration nicht festgestellt werden. In diesem Fall könnte die Polizei zwar bei dringendem Verdacht die Weiterfahrt untersagen, ansonsten wäre die Fahrt jedoch folgenlos.
Aber das sollte man vielleicht nicht zu laut erzählen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

18 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern