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05.03.2008, 23:55 Uhr

Polizei entscheidet nichts

Hallo,

die Polizei entscheidet überhaupt nicht über Schuld oder Unschuld. Die nehmen den Unfall auf und dürfen natürlich ihre persönliche Meinung mitteilen.

So weit bei mir angekommen hat sich der Unfall noch auf dem Parkplatzgelände bzw. auf dem Zuweg zwischen zwei Parkplätzen zugetragen. Dann gilt dort nur in Ausnahmefällen rechts vor links, nämlich wenn die Zuführungen deutlich strassenähnlich ausgebaut sind. Das ist bei "normalen" Supermarktparkplätzen in der Regel nicht der Fall.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, das du eine Mitschuld bekommst.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

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