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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern indoth
12.02.2008, 09:30 Uhr

Reifenschaden

Hallo , meine Tochter hatte ihre 3.Fahrstunde und in den letzten Minuten fuhr sie im Kreiverkehr gegen die Bordsteinkante. Der Reifen ging kaputt. Der Fahrlehrer gleich: den Schaden müssen Sie bezahlen. Heute nach ein paar Tagen, sagte er: wir teilen uns die Kosten. Ist das Rechtens? Denke man ist mit allem abgesichert in der Fahrübungszeit. Bitte helft mir. Meine Tochter ist schon ganz verzweifelt. Der Reifen war bestimmt schon angektatzt von anderen Fahrschülern, sonst ist das doch fast unmöglich bei nur 20 km/h

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.02.2008, 12:25 Uhr

zu: Reifenschaden

@ewng
der fl ist FAHRZEUGFÜHRER, nicht fahrer und schon gar nicht fahrzeuglenker - wie soll er das z.b. bei der kradausbildung auch sein ?

@kahleberger

ich sende dir doch nochmal eine kopie der agb damit du nicht immer schreiben musst : sieh da doch rein.

in den agb punkt 9 heisst es: der fs ist zur pfleglichen behandlung der ausbildungsfahrzeuge, lehrmodelle und des sonstigen anschauungmaterials verpflichtet.

die rechtsprechung sieht es folgendermaßen; in den ersten ausbildungsstunden ist der fs für "zerstörungen" nur in ganz geringem maße verantwortlich, je mehr ausbildungsstunden desto höher seine "verantwortung=ersatz für schäden"

ausserdem ist er immer verantwortlich, wenn er den anweisungen des fl nicht folgt.

in einem konkreten einzelfall, wie hier, kann man aufgrund der fehlenden informationen keine klare aussage treffen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.02.2008, 14:52 Uhr

zu: Reifenschaden

In einem Kreisverkehr, dazu noch in der 3. Fahrstunde, hat ein FL eigentlich mit allem zu rechnen, was überhaupt vorstellbar ist.

Sogesehen würde ich jegliche Kostenübernahme ablehnen. Lieber zu einer anderen Fahrschule wechseln, die sich ihre abgefahrenen Schluffen nicht von den Fahrschülern erneuern lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
12.02.2008, 21:23 Uhr

zu: Reifenschaden

Der Fahrlehrer ist ausgebildet Fahrfehler rechtzeitig zu erkennen und einzugreifen (egal ob über Doppelbedienung und/oder Lenkrad). Und mit Fahrfehlern muss man in der 3. Stunde natürlich noch rechnen.

Ich würd keinen Cent zahlen! Mein Chef würde auch nie auf so eine Idee kommen. Eher krieg ich ne Standpauke und er redet 2 Wochen nicht mehr mit mir ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112