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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nadine 2
16.01.2008, 19:32 Uhr

Gültigkeit Führerscheinantrag

HILFE!!! Habe mal eine Frage. Wie sieht das aus wenn ich das 3. mal durch Theorie fallen sollte nur meine Antrag nicht mehr mehr 3 Monate gültig ist, muß ich dann einen neuen Antrag stellen, oder keine ich dann die 4 Prüpfung vor ablauf von 3 Monaten machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.01.2008, 22:23 Uhr

zu: Gültigkeit Führerscheinantrag

du wirst einen neuen antrag stellen müssen und wo du schon dabei bist, auch den vertrag mit deiner fahrschule verlängern müssen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nadine 2
16.01.2008, 22:48 Uhr

zu: Gültigkeit Führerscheinantrag

Das ist aber nicht so gut :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.01.2008, 18:23 Uhr

zu: Gültigkeit Führerscheinantrag

»Allerdings habe ich auch keine Ahnung, ob es rechtliche Konsequenzen hätte, wenn ein Fs (mit abgelaufenem Ausbildungsvertrag) Fahrstunden nehmen würde.«

Wenn ein Fahrschüler weiterhin Fahrstunden nimmt, dann kann der Vertrag gar nicht abgelaufen sein. Ein "Vertrag" muss nichts Schriftliches sein, sondern kann durch konkludentes (schlüssiges) Handeln erfolgen. Millionen von Verträgen werden tagtäglich so abgeschlossen, siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln

Nach einem Jahr gilt der Vertrag also nur dann als abgelaufen, wenn der Fahrschulinhaber sich darauf beruft und vor der Fortsetzung der Ausbildung einen neuen (schriftlichen) Vertrag abschließen will.

Die Verlängerung des Führerscheinantrags ist auch mehr eine Formalität und kein wirkliches Problem. Passbild, Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen und Sehtest (sofern nicht älter als 2 Jahre) liegen ja noch vor und können weiter verwendet werden.

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