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yvi89
24.10.2007, 18:57 Uhr
wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
Ich habe gerade ein gesprech mit ein paar freunden und welche meinten ich dürfe in einem ford fiesta ( mit nur 2 anschnallgurten hinten) dennoch 3 personen mitnehmen.Ist das rechtlich inordnung oda drüfen es doch nur 2 personen hinten sein??
wäre sehr nett wenn mir das einer schnell beantwortet.
yvonne
fraktum
24.10.2007, 19:16 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
Die Anzahl der Sitzplätze kannst Du dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen.
Du kannst also 4 Leute (incl. Dir) mitnehmen.
Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
Lambo-Benni
24.10.2007, 19:57 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
"Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden."
Ihr dürfte also zu viert zu Mc Doof fahren, aber nur noch zu dritt zurück *grins*.
Georg_g
24.10.2007, 20:11 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
»Du kannst also 4 Leute (incl. Dir) mitnehmen.«
Wenn im Fahrzeugschein 5 Sitzplätze eingetragen sind, wovon ich bei einem Fiesta mal ausgehe, dann dürfen auch 5 Personen im Auto sitzen. Das gilt auch dann, wenn es hinten keinen Gurt für den mittleren Sitzplatz gibt.
Thommy
25.10.2007, 02:47 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
@georg_g:
FALSCH! Ein Sitzplatz ist nur dann ein Sitzplatz wenn dort Rückhalteeinrichtungen (Gurt) vorhanden sind. Ein Automobilhersteller kann nicht 5 Sitzplätze angeben, und in das Auto nur 4 Gurte einbauen.
Hinzu kommt, es gibt in Deutschland eine Anschnallpflicht. In einem Auto darf keine Person unangeschnallt sitzen.
Grüße
Thomas
Georg_g
25.10.2007, 06:09 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
»FALSCH!«
Ich liebe diesen in Großbuchstaben und mit einem Ausrufezeichen abschließenden Ausruf. Er hat so etwas Absolutes, Kategorisches, Unfehlbares, Belehrendes und Besserwisserisches.
»Ein Sitzplatz ist nur dann ein Sitzplatz wenn dort Rückhalteeinrichtungen (Gurt) vorhanden sind.«
FALSCH! (Ich muss das auch mal ausprobieren. Vielleicht gibt das ein Gefühl von Macht und Autorität.) Die StVO erwähnt sogar ausdrücklich Sitzplätze ohne Gurte in § 21 Abs. 1 Satz 2:
"Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."
Wenn also der Fiesta laut Fahrzeugschein 5 Sitzplätze, aber nur 4 Gurte hat, dann dürfen 4 gesicherte und eine ungesicherte Person mitgenommen werden.
»Ein Automobilhersteller kann nicht 5 Sitzplätze angeben, und in das Auto nur 4 Gurte einbauen.«
FALSCH! (Ich muss es noch mal probieren ...). Ich hatte selbst mal ein Auto mit 5 Sitzplätzen und nur 4 Gurten. Das war allerdings ein Oldie aus den späten 70ern.
» In einem Auto darf keine Person unangeschnallt sitzen.«
FALSCH! (Hey, ich finde allmählich Gefallen daran ...). Der § 21 StVO kennt sogar gleich mehrere Ausnahmen, in denen Personen ohne jede Sicherung mitgenommen werden dürfen. Die Fälle sind aber allesamt eher selten und betreffen in der Praxis wohl eher ältere Fahrzeuge.
Wenn also der im Ausgangsfall erwähnte Fiesta 4 Sitzplätze hat, aber werksseitig nur mit 4 Gurten ausgerüstet war, dann darf die 5. Person ungesichert mitfahren. Allerdings weiß ich nicht, ob es überhaupt jemals so einen Fiesta gegeben hat, denn selbst die ganz alten Modelle hatten meines Wissens hinten für den mittleren Sitzplatz einen Beckengurt. Wurde dieser Gurt (aus welchen Gründen auch immer) nachträglich ausgebaut, dann gilt das Obige natürlich nicht. Wie gesagt, hatte ich aber selbst mal ein Fahrzeug, das für den mittleren Platz auf der Rücksitzbank keinen Gurt, auch keinen Beckengurt, hatte.
corsa-ultrablau
25.10.2007, 09:09 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
§ 21 Abs. 1 Satz 2 StVO:
"Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."
Frage: In welchen Kraftfahrzeugen sind nicht für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorgeschrieben?
Lambo-Benni
25.10.2007, 09:29 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
Die Anzahl der Sitzplätze die im Fahrzeugschein stehen, darf natürlich nicht überschritten werden.
Lillie
25.10.2007, 09:37 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
Mein bescheidenes Teilwissen zu diesem Thema:
ein offiz. zugelassener Oldtimer, der zu einer Zeit gebaut wurde, wo noch keine Sicherheitsgurtpflicht bestand, braucht bis heute keine Sicherheitsgurte. Er kann sie nachrüsten (ohne die Oldtimerzulassung zu verlieren), muss es aber nicht.
Georg_g
25.10.2007, 10:06 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
@ corsa-ultrablau:
»Frage: In welchen Kraftfahrzeugen sind nicht für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorgeschrieben?«
Ich nehme an, dass das eine rhetorische Frage sein soll, aber weißt du denn die Antwort darauf? Man könnte jetzt auf den § 35a StVZO verweisen, wo das alles geregelt ist. Dann muss man aber auch den § 72 StVZO berücksichtigen, weil sich die Ausrüstungsvorschriften im Laufe der Zeit geändert haben. Diese Vorschriften richten sich aber in erster Linie an die Fahrzeughersteller, nicht an den Autofahrer.
Georg_g
25.10.2007, 10:09 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
»ein offiz. zugelassener Oldtimer, der zu einer Zeit gebaut wurde, wo noch keine Sicherheitsgurtpflicht bestand, braucht bis heute keine Sicherheitsgurte.«
Rischtiiisch. ;-)
In diesem Spezialfall darf man allerdings keine Kinder unter 3 Jahren mitnehmen. Und Kinder ab 3 Jahren müssen dann (ungesichert) hinten sitzen, wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind.
Lambo-Benni
25.10.2007, 11:01 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
"Und Kinder ab 3 Jahren müssen (...) hinten sitzen, wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind."
Ist das nicht allgemein so geregelt?
corsa-ultrablau
25.10.2007, 12:40 Uhr
zu: wie viele leute darf man in ford mitnehmen??
Hallo Georg!
Nein, das war keine rhetorische Frage, sondern die Frage eines unwissenden Autofahreranfängers. Allerdings hat mir der § 21 Abs. 1 StVO sehr gut gefallen. Liest man Satz 1 uns Satz 2, dann ist man hinterher doch ein wenig verwirrt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte
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