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Judy257
15.10.2007, 14:48 Uhr
Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Hallo, ich wohne in einer Straße, die als "verkehrsberuhigter Bereich" (blaues Schild mit spielenden Kindern) gekennzeichnet ist. Dieser Bereich endete früher ca 30m vor der Einmündung in eine Straße mit "Rechts-vor-Links-Regelung", somit war die Vorfahrt klar. Nun wurde aber der beruhigte Bereich (entlang eines Kindergartens) bis zur Einmündung verlängert, jedoch wurde die Straße nicht umgestaltet (also kein abgesenkter Bordstein oder sowas). So viel ich weiß, muss man bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich allen Fahrzeugen von rechts und links Vorfahrt gewähren. Meine Frage: Der von links kommende kann doch eigentlich überhaupt nicht wissen, dass ich aus einer beruhigten Straße komme. Deshalb verhalten sich hier alle wie vorher: viele bleiben stehen, um mich als von rechts kommendem fahren zu lassen, viele haben aber die Rechts-vor Links-Regelung auch früher schon übersehen und fahren durch. Deshalb bin ich da eigentlich sowieso schon immer stehen geblieben. Leider passiert es dann öfters, dass sowohl ich als auch der andere stehen bleiben und dann evtl wieder gleichzeitig anfahren. Wie sieht das nun rechtlich genau aus, wenn es doch mal kracht? Ist es nicht doch so, dass ich als der von rechts kommende Vorrang habe, wenn kein abgesenkter Bordstein oder eine Pflasterung deutlich macht, dass das keine normale Einmündung ist? Da wir täglich mehrmals an dieser Stelle fahren, hätte ich gerne Klarheit.
Lambo-Benni
15.10.2007, 15:06 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Normalerweise musst Du warten, da Du aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommst. Steht denn ein Schild (die spielenden Kinder - blaues Schild) am Anfang der Straße, wo Du rauskommst?
Judy257
15.10.2007, 15:09 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Hi, ja, blaues Schild, (natürlich durchgestrichen, als Ende des Bereichs). Ich frage mich nur wie man als von links kommender hier wissen kann, dass ich aus dem beruhigten Bereich komme. Zumindest ein Fremder kann das doch nicht wissen, und es muss ja für alle Verkehrsteilnehmer klar sein, auch für Fremde.
Judy257
15.10.2007, 15:11 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bere
Wenn man in die beruhigte Straße reinfährt steht da natürlich auch das blaue Schild, das kann man aber noch nicht sehen, wenn man an die Kreuzung kommt.
Judy257
15.10.2007, 15:38 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Ja, so läuft das in der Regel ja natürlich auch ab. Aber als von links kommender bin ich doch sicher nicht verpflichtet hier zu raten, was auf dem Schild, das ich nur von hinten sehe, steht? Das kann nicht sein. Und selbst wenn man das blaue Schild schon sehen könnte, wenn man an die Straße kommt - man muss doch nicht die Schilder ansehen, die für eine Straße gelten, in die man gar nicht reinfahren will? Irgendwie finde ich das nicht gut geregelt so.
Judy257
15.10.2007, 15:58 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bere
Natürlich kann das sinnvoll sein, selbstverständlich, aber juristisch gesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass man dazu verpflichtet ist.
Naja, jedenfalls ist klar, dass ich keine Vorfahrt habe, wenn ich da raus komme. Da kommt nämlich fast immer einer, auch Linienbusse.
Danke für die Antworten!
Lambo-Benni
15.10.2007, 16:12 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Danke für den Hinweis auf meinen Lieblingsparagraphen.
Es ist aber nicht zumutbar, eine Schuldzuweisung nach einem Unfall aufgrund VZ in den Nebenstraßen zu treffen.
Hielt sich jeder an §1 StVO, bräuchten wir die vielen anderen §§ nur noch bedingt.
diezge
15.10.2007, 18:34 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Der von links kommende muß doch gar nicht wissen, daß Du einen verkehrsberuhigtem Bereich verläßt.
Entweder, er fährt weiter und handelt somit richtig oder er hält an, weil er an rechts vor links denkt, aber dann ist es doch auch egal. Nütz die Chance und fahr raus.
Gruß,
diezge
durbanZA
15.10.2007, 19:56 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
Normalerweise sollte die Ausfahrt aus einem VBB baulich optisch sichtbar gemacht werden. Da das allerdings oft nicht ganz billig ist, wird das gerne verschlampt.
Der § 1 StVO ist zwar so eine Allzwegwaffe und Totschlagargument, fordert aber nicht, daß alle VT sich vollkommen passiv und nur noch im Schrittempo durch den Verkehr bewegen.
Ich denke, kein Gericht würde es einem Autofahrer zumuten, ein VZ 326 anhand der Rückseite zu erkennen.
Selbst bei anderen, deutlicher an der Form erkennbaren VZ habe ich noch nie von einem dem entsprechenden Fall gehört.
Genauso wie mit dem § 1 StVO könnte man hier mit dem Art. 1 GG argumentieren. Sicherlich vom Grundsatz her richtig, aber nicht direkt zielführend.
Fakt ist hier folgendes: Derjenige, der den VBB verlässt, ist allen anderen gegenüber Wartepflichtig. Das weiß er, und so muß er sich verhalten.
Das Problem liegt hier darin, daß der VBB mangelhaft ausgestaltet ist. Denn in diesem dürfte es eigentlich keine Fahrbahn undkeinen Gehweg geben, er müsste durch einen abgesenkten Bordstein von der Straße getrennt werden.
Dann gäbe es auch keine Mißverständnisse an der Einmündung.
Der Konflikt erscheint mir aber hier minimal. Denn nach einem kruzen Bremsen erkennt der VT auf der bevorrechtigten Straße, daß hier ein VBB einmündet. Problem geklärt.
» <<Nütz die Chance und fahr raus.>>
Dann tragen beide 50% der Schuld! «
Ich wrde hier sogar auf eine deutliche Schuld des VT aus dem VBB tippen, denn der Anspruch an die Sorgfalt, der beim Ausfahren aus einem nachrangigen Straßenteil nach § 10 StVO gestellt wird, ist sehr hoch.
Judy257
15.10.2007, 21:30 Uhr
zu: Vorfahrtsregelung, Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereic
» Entweder, er fährt weiter und handelt somit richtig oder er hält an, weil er an rechts vor links denkt, aber dann ist es doch auch egal.«.
Da hast Du Recht, guter Punkt. Aber winke dem dann freundlich zu weiterzufahren und jedes Risiko sollte damit umgangen sein.
Deutlich wäre eine Kennzeichnung durch Umgestaltung der Fahrbahn mit abgesenktem Bordstein oder andersfarbigem Pflaster. Die Straße wurde erst letztes Jahr neu ausgebaut, so dass das Geld dafür eigentlich vorhanden gewesen wäre. Die billigste und klarste Variante wären Verkehrzeichen für Vorfahrt achten und Vorfahrtberechtigte Straße. Die kennt wenigstens wirklich jeder.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?
Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein
Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt
Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
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