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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daniel
13.10.2007, 16:33 Uhr

Führerschein Klasse M| Fahrschulpflicht?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.

Ich habe die Möglichkeit mir einen Zündapp Mokick(1,8 PS 50cm 3 / 1969) zu kaufen. Dazu bräuchte ich einen Führerschein Klasse M, das ungefähr 600€ kostet. Die Zündapp würde ich für 300€ bekommen, halb so viel wie die Kosten für den Führerschein.

Gibt es die Möglichkeit die Fahrschule nicht zu besuchen und direkt beim TÜV geprüft zu werden? Das würde bei denen ~65€ kosten, ohne Sehtest und erste Hilfe.

Würde mich auf eine Antwort freuen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.10.2007, 16:54 Uhr

zu: Führerschein Klasse M| Fahrschulpflicht?

»Gibt es die Möglichkeit die Fahrschule nicht zu besuchen und direkt beim TÜV geprüft zu werden?«

Nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daniel
14.10.2007, 12:37 Uhr

zu: Führerschein Klasse M| Fahrschulpflicht?

Dankeschön für den Link.
Es lohnt sich definitiv nicht den Klasse M Führerschein zu machen. Da ich 17 jahre jung bin, mache ich den Klasse B Führerschein.

:)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.10.2007, 17:32 Uhr

zu: Führerschein Klasse M| Fahrschulpflicht?

Warum fragst du denn dann überhaupt nach der Klasse M? Du kannst ja den BF17 machen, dann ist darin die Klasse M enthalten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind