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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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11.10.2007, 21:51 Uhr

Geblitzt nach Probezeit

Hallo zusammen!

Irgendwie hab ich das ganze das erste mal im "Ausbildung und Prüfung" Bereich geschrieben, sorry!!!
Ich habe folgendes Problem.
2004 habe ich meinen Fühererschein erworben. Relativ schnell hatte ich danach aus großer Dummheit eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wurde erwischt. Nach einigem warten bekam ich zuerst den Bußgeldbescheid: 250 Euro Strafe, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ein Weilchen später bekam ich dann noch Post von der Führerscheinstelle und musste meinen Führerschein ganz abgeben. Nach etwa einem Jahr, besonderem Aufbauseminar und Screenings stellte ich einen Antrag auf Neuerteilung. Musste dann noch zur MPU, die ich bestanden habe und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Vorgestern, über 3 Jahre nach dem letzten Vergehen und 2 Jahren nach der MPU wurde ich in der 30er Zone mit wahrscheinlich mehr als 21km/h geblitzt...wieder aus purer Dummheit, das kann ich wirklich so sagen...
Meine Frage ist nun, was kommt auf mich zu, sollte der Wert wirklich 21km/h zu viel sein?
Danke im Vorraus!!

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11.10.2007, 22:58 Uhr

zu: Geblitzt nach Probezeit

Deine Probezeit hat pausiert als deine FE entzogen war->Du befindest dich noch in der Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-106 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben orangefarbene Warntafeln an einem Fahrzeug?

Es handelt sich um einen

- Transport leicht verderblicher Lebensmittel

- Viehtransport

- Gefahrguttransport

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt