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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RS6
06.09.2007, 00:33 Uhr

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Ich muss mein Lappen für voraussiehtlich 1 monat abgeben und bin in der Probezeit....
Kann ich den zeitraum frei wählen wann ich den abgeben AUCH in der Probezeit!!!??? Oder muss ich sofort nach dem erhalten von dem Brief den lappen abgeben!!?

Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.09.2007, 00:41 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

auch in der pz kann du die karte in der dir zugebilligten (also nicht ganz frei wählbaren) frist abgeben.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind