durbanZA
01.09.2007, 12:32 Uhr
zu: Rhode Island Driver License
Eine Gesetzesänderung kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung initiiert werden. Und genau das wäre eine Änderung der Anlage 11 FeV. Daher schlage ich vor, Du wendest Dich an Herrn Tiefensee, Bundismister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Dein Vorschlag müsste dann sämtliche Stufen des Gesetzgebungsverfahrens hinaufklettern. Sobald Dein Vorschlag die Unterschrift des Bundespräsidenten trägt, steht der Einführung nichts mehr im Wege.
Im Ernst: Die Anlage 11 FeV wurde zuletzt 2005 novelliert. Mir ist nichts über aktuelle Tendenzen bekannt, weitere Staaten aufzunehmen, was aber nichts heißen muß. Aber Du kannst ja -und das meine ich jetzt tatsächlich ganz ernst- mal eine freundliche Mail an das oben angesprochene Ministerium wenden und diesbezüglich mal nachfragen. Aber eine "Änderung veranlassen" kann man nicht so einfach.
mfG
Durban
jules17
02.09.2007, 19:04 Uhr
zu: Rhode Island Driver License
Ein neues Gesetz wäre auch per Bürgerbegehren möglich... ;)
aber ähm...vergiss das ganze, das bringt nix
BR
06.09.2007, 10:57 Uhr
zu: Rhode Island Driver License
Hab ich getan. Mal sehen was der Buergerservice von sich gibt.
Danke
BR
13.09.2007, 16:45 Uhr
zu: Rhode Island Driver License
Antwort auf meine Anfrage
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat S 31
Bezug: Ihre Anfrage vom 06.09.2007
Az.: S 31/7324.6/50-37/728846
Sehr geehrter Herr Reinhold,
für Ihre o. g. Anfrage, welche zuständigkeitshalber an mich
weitergeleitet wurde, danke ich Ihnen.
Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse richtet sich nach § 31 in
Verbindung mit Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Aufnahme eines Staates in die Anlage 11 erfolgt in Abhängigkeit von
der Vergleichbarkeit der Ausbildung und Prüfung. Ein weiteres wichtiges
Kriterium ist die Gegenseitigkeit bei der Anerkennung der jeweils
anderen Fahrerlaubnis. Bisher war eine Aufnahme von Rhode Island auf
Grund der dort geltenden Rechtslage (fehlende Gegenseitigkeit) nicht
möglich. Da die Reziprozität jedoch unabdingbar ist, ist mit einer
Änderung der Rechtslage in absehbarer zeit nicht zu rechnen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kathleen Kilthau
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Referat S 31
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn
Tel.: 0228/300 5310
Fax: 0228/300 5099