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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
05.08.2007, 12:21 Uhr

LKW-Kraftfahrerausbildung

Hallo,

Ich werde demnächst den CE Schein machen und wollte jetzt mal wissen wie es mit der "Kraftfahrerausbildung" aussieht! Ich habe gehört, dass die demnächst für alle gewerblich fahrende pflicht wird! Gibt es hierfür eine Gewichtsbeschränkung? also z.B. ab 7,5 Tonnen? oder gilt das bereits ab 3,5t?

Kann man so eine Ausbildung auch über das Arbeitsamt bekommen oder zumindest einen zuschuss?

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
05.08.2007, 12:28 Uhr

zu: LKW-Kraftfahrerausbildung

Diese Verordnung tritt für LKW-Fahrer erst am 10.09.2009 in Kraft.

siehe hier:
http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?MODULE
=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Med
ia.PK=1580&Media.Object.ObjectType=full

Die Weiterbildungspflicht trifft dich dann erst im Jahre 2014.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich darf durchfahren

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen