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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alltruck72
24.07.2007, 14:15 Uhr

30km/h zu viel gefahren, habe aber keine Punkte bekommen????

Hallo,

bin auf der Autobahn (außerorts) in einer 60-er Baustellenzone mit 90 km/h (30 km/h abzüglich Toleranz zu viel) gefahren, trotzdem habe ich nur Geldbuße 50 €, Gebühr 20 € und portokosten 3,45 im Schreiben erwähnt bekommen, von den 3 punkten, die in jedem Bußgeldrechner zu finden sind, war hier nicht die Rede!!!

Werden 3 Punkte irgendwann später eingetragen? Oder kommt noch ein Schreiben aus Flensburg? Wo über die Eintragung mitgeteilt wird? Zwei Wochen sind schon vorbei.

Wie läuft das? Ich habe zuvor keine Punkte erhalten :-)!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2007, 14:33 Uhr

zu: 30km/h zu viel gefahren, habe aber keine Punkte bekommen????

Die 3 Punkte werden mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides eingetragen. Eine Information darüber im Bußgeldbescheid ist zwar weitestgehend üblich, aber nicht unbedingt notwendig.

Du kannst also davon ausgehen, daß Du die Punkte bekommen hast.

Deinen aktuellen Punktestand kannst Du beim KBA in Flensburg erfragen.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit