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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaipillef
22.06.2007, 19:11 Uhr

Führerschein im Polen machen ??

Hi ich habe da mal ne Frage. Ich wohne in Berlin und habe einige Freunde die aus Polen kommen. Da Polen nun ja schon eine Weile in der EU ist, wollte ich mal fragen ob folgende Überlegung richtig ist. Wenn ich in Polen meinen Führerschein mache, kann ich diesen dann in Deutschland umschreiben lassen ? Cih muß dazu sagen das ich nur vorhabe den Führerschein fürs Motorad dort zu machen ... Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.06.2007, 19:37 Uhr

zu: Führerschein im Polen machen ??

» Wenn ich in Polen meinen Führerschein mache, kann ich diesen dann in Deutschland umschreiben lassen ? «

Diese Überlegung ist aus mehreren Geischtspunkten nicht richtig:

- Gerade weil Polen in der EU ist, wird ein solcher Führerschein nicht umgeschrieben. EU- Führerschein ist EU- Führerschein.

ABER:
- eine Fahrerlaubnis kann im EU- Ausland nur erwroben werden, wenn man sich mindestens 185 Tage lang dort aufhält. Eine andere Möglichkeit ist nicht möglich.

Daher wird das mit Deiner Idee wohl nichts (Wärst auch nicht der erste, der auf diese Idee kommt ;))

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaipillef
22.06.2007, 20:08 Uhr

zu: Führerschein im Polen machen ??

hmm habe ich mir fast gedacht .... naja was solls muß ich halt den teuren Deutschen erwerben ....

danke trotzdem für deine schnelle Antwort

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind