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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern puma04
17.06.2007, 17:26 Uhr

schwarz fahren

hallo zusammen,ich bin vor etwa 13 jahren schwarz mit dem pkw gefahren und wurde so etwa 4-5 mal von der polizei erwischt,es folgte dann eine verurteilung wegen fahrens ohne FE mit zwei jähriger FE sperre,alles vor 13-14 jahren,nun bin ich dabei den FE zu machen,ich muss mir doch keine sorgen wegen mpu oder so machen ist doch alles verjährt oder seh ich das falsch?
danke für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.06.2007, 19:54 Uhr

zu: schwarz fahren

Was sagt denn das Strassenverkehrsamt zu Deinem Antrag auf Fahrerlaubnis?

Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen. Bei jemandem, der wiederholt bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr erwischt wurde, ist ein Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, nicht ganz so weit hergeholt.

Es hängt also stark vom Sachbearbeiter im Strassenverkehrsamt ab, ob Du einfach so zur Prüfung zugelassen wirst, oder erst eine MPU beibringen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern puma04
17.06.2007, 20:00 Uhr

zu: schwarz fahren

ich dachte das die einträge gelöscht sind,ist doch schon uber 13 jahre her??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.06.2007, 16:06 Uhr

zu: schwarz fahren

Wenn Du bis jetzt keine Fahrerlaubnis hattest, bleiben die Eintragungen 15 JAhre im VZR gespeichert. Eine MPU- Anordnung wäre also möglich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann