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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
sebwes
30.05.2007, 14:50 Uhr
prüfer plemm plemm?
Hey, mir ist heute was ganz kurioses passiert!
Ich habe heute Theorie geschrieben. Soweit so gut. Ich habe einen Vorbesitz, Klasse M, was der Prüfer auch wusste. Logischer Weise muss ich in der Prüfung 20 Fragen beantworten, 10 Normale und 10 Zusatz Klasse B. So nun hat mir der Prüfer einen Bogen gegeben und meinte die eine Seite soll ich nicht machen. Das ding ist nur, das war die Seite mit den Zusatzfragen Klasse B. Ich habe tausend Mal nachgefragt, ob es nicht falsch sein. Er meinte immer nur nein nein ist Richtig. So dann habe ich also nun die 20 Grundfragen beantwortet, was wirklich lächerlich war...0 Fehlerpunkte und bestanden sagte mir der Prüfer...Aber jetzt weiß ich nicht ob ich mich freuen soll...das ist ja eigentlich Falsch. Aber andererseit habe ich den Prüfer auch danach, als er uns das Ergebnis gesagt hat noch mal gefragt, ob das Richtig sei, aber er meinte nur noch: Ja ist es, ich habe extra nachgefragt. Übrigens ich mache Klasse B. Was haltet ihr davon?? Schwein gehabt oder muss ich noch Zittern??
sebwes
30.05.2007, 15:02 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
Ja logisch! Der Typ wusste das alles, er wusste auch, dass ich B mache und M schon hab! aber egal wie rum man das dreht, es geht keinen Führerschein wo man nur die Grundfragen macht! Der prüfer war einfach verwirrt...aber der muss das ja eingeben und wenn rauskommt ich bin durchgefallen oder so, dann habe ich den namen ja!
Lambo-Benni
30.05.2007, 15:11 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
Tja, "Schwein gehabt"!
Wenn Dich der Prüfer als "bestanden" eingetragen hat, hast Du bestanden! Der Bogen interessiert niemanden mehr.
carhol
30.05.2007, 19:30 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
nix schein gehabt.
die bögen laufen (irgend wann mal) durch die revision. das kann nach jahren sein. wenn es dann auffällt, wird dir sogar der führerschein wieder abgenommen.
wenn du sicher gehen willst, ruf den leiter des tüv an, schilder ihm den fall und er wird den bogen kontrollieren lassen.
holger
sebwes
31.05.2007, 18:14 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
doch schwein gehabt! Ich habe eben bei der Fahrschule angerufen und es steht Schwarz auf Weiß, ich habe gestern bestanden! So und ganz ehrlich, die Behörde hier in Hamburg ist viel viel viel zu Faul, die wurden die alle niemals nochmal durchgehen. Da bin ich mir 100% sicher. Vielleicht in kleineren Orten wird das gemacht, weil die da nix zu tun haben aber bestimmt nicht im Verkehrsamt Hamburg-Mitte, wo täglich 30-60 Leute Theorie machen!!
carhol
31.05.2007, 22:49 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
das hat nichts mit einer behörde zu tun. es ist in erster linie die interne überwachung eurer prüforganisation die wiederum von der bast überwacht wird.
kannst mir das schon so glauben wie ich es geschrieben habe, hatte vor ca. einem halben jahr so einen fall.
also nachher nicht heulen wenn sie dir die karte doch noch knippsen. das ist dann rechtmässig.
holger
sebwes
01.06.2007, 20:00 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
ok...angenommen ich würde jetzt nichts sagen, aber es würde später auffliegen. Muss ich dann die Theorieprüfung nochmal machen? Oder den gesamten Führerschein? Wie soll das denn über das Internet gemacht werden? Werden alle Bögen nochmal eingescannt oder wie?
Chris021983
01.06.2007, 20:06 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
Wie soll das denn über das Internet gemacht werden? Werden alle Bögen nochmal eingescannt oder wie?
@sebwes
Es hat niemand was von Internet geschrieben!!
sebwes
01.06.2007, 20:14 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
Aso...ja sorry falsch verstanden! das heißt im klartext, wenn das in 2 Jahren auffliegen sollte, dann habe ich pech gehabt und muss ALLES noch mal machen?
carhol
01.06.2007, 20:37 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
grundsätzlich erstmal ja.
da das dann aber ein fall fürs gericht wird, wird der richter dann urteilen was zu tun ist.
holger
carhol
02.06.2007, 16:42 Uhr
zu: prüfer plemm plemm?
der carhol ist seit fast 30 jahren fl und hat schon SEHR viel erlebt.
STVG §2 (8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.
2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber....
zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,.....
war kein witz, noch nicht mal ein schlechter
zu o.a. fall kannst du dich beim leiter des tüv nord/siegen informieren.
holger
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