Lambo-Benni
30.05.2007, 10:43 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
Ich denke schon, denn so kann sich der FL besser auf seinen FS konzentrieren, sicher bin ich mir allerdigns nicht.
wespe88
30.05.2007, 12:36 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
Die Fahrschule gehört meiner Verwandtschaft.
carhol
30.05.2007, 12:43 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
wo ist den da ein problem kahleberger ?
das du das auto fährts ist erlaubt und auch kein problem.
holger
carhol
30.05.2007, 14:08 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
wenn es um das auto geht, sie.
sie hat doch den passenden führerschein.
holger
carhol
30.05.2007, 19:19 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
fs fahrzeuge brauchen nicht gekennzeichnet sein. haftung wie bei jedem anderen fz auch. bei der schadensverteilung steht man sich mit fahrschulschild aber besser. aber das darf sie ja dran machen.
holger
Georg_g
30.05.2007, 21:33 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
Rechtlich sehe ich da kein Problem. Es ist ja nirgends vorgeschrieben, dass bei der Zweiradausbildung im begleitenden Pkw der Fahrlehrer selbst am Steuer sitzen muss (er darf nur nicht einen Fahrschüler ans Steuer lassen, weil die gleichzeitige Erteilung von praktischem Unterricht an zwei Fahrschüler nicht zulässig ist, aber das trifft ja hier nicht zu).
Dennoch würde ich selbst es nicht machen. Egal ob der Fahrschüler hinterher oder voraus fährt, man muss häufig doch schnell reagieren und sein eigenes Fahrverhalten auf das des Motorrad-Fahrschülers abstimmen, hin und wieder mal schützend "Stellung beziehen", vor einer umspringenden Ampel mal entweder noch schnell durchstarten oder genau das Gegenteil machen etc. pp. Ich kann das besser umsetzen, wenn ich selbst fahre.
carhol
31.05.2007, 00:35 Uhr
zu: begleitendes Fahrschulauto fahren
nicht nur du.
aber es ging nur um die rechtliche seite.
holger