Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Inker
27.05.2007, 11:53 Uhr

Anhänger mit Klasse B

Hallo,

im Programm "Euro-Fahrschule 2007" findet sich im Fragenkatalog eine für mich befremdliche Prüfungsfrage, die da lautet:

Ich besitze den Führerschein der Klasse B.

Fahrzeug Leermasse: 1900 Kilo
Zulässige Gesamtmasse: 2400 Kilo
Zulässige Anhängelast: 1500 Kilo

Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Mit einer zulässigen Gesamtmasse von...

1500 Kilo?
1200 Kilo?
1000 Kilo?


Die Antwort wäre im Programm 1000 Kilo. Warum?

Ich habe gelernt, daß wenn der Anhänger die Leermasse des PKW nicht überschreitet, ich den Anhänger von 1500 Kilo mitführen darf.

Insgesamt wären es dann 3,4 Tonnen, knapp unterhalb der magischen maximalen 3500 Kilo.


Aber wieso ist die Antwort dann: 1000 Kilo?

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Inker
27.05.2007, 12:28 Uhr

zu: Anhänger mit Klasse B

Ne, nene. Komme nicht auf des Rätsels Lösung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.05.2007, 15:03 Uhr

zu: Anhänger mit Klasse B

Damit du einen Anhänger noch mit der Klasse B fahren darfst, darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3500 kg betragen. Die zul. Gesamtmasse des Zuges ist die z.G. des Pkw plus die z.G. des Anhängers.

Bei dem Anhänger mit 1500 kg z.G. wäre die Gesamtmasse des Zuges 2400 kg + 1500 kg = 3900 kg. Dafür wäre BE nötig.

Bei dem Anhänger mit 1200 kg z.G. wäre die Gesamtmasse des Zuges 2400 kg + 1200 kg = 3600 kg. Also immer noch Klasse BE.

Bei dem Anhänger mit 1000 kg z.G. wäre die Gesamtmasse des Zuges 2400 kg + 1000 kg = 3400 kg. Dafür reicht die Klasse B.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
27.05.2007, 15:05 Uhr

zu: Anhänger mit Klasse B

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Dieses bedeutet, die zulässige gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges ( PKW ) nicht überschreiten,
Und die zulässige Gesamtmasse des anhängers + der zulässigen Gesamtmasse des PKW dürfen zusammen nicht über 3,5t liegen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich darf als Erster fahren

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Fahren auf Gefällstrecken

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung