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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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22.05.2007, 19:51 Uhr

Führerschein vor 17/18?

Hallo,
ich wolte einmal fragen,ob es durch eine Ausnahmeregelung möglich ist,seinen Führerschein schon vor 17 b.z. 18 Jahren zu machen.
Ich würde ihn aufgrund von Geschäftlichen Tätigkeiten brauchen ( Transport)
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Kev

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22.05.2007, 20:23 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

grundsätzlich ja. aber mit der begründung wird das nichts. ausserdem ist ein gutachten erforderlich.

holger

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22.05.2007, 20:28 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
warum wird es mit der Begründung nichts?
In welchen Fällen würde es denn sonst erlaubt?
lg
Kev

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22.05.2007, 22:16 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist mit solchen Ausnahmegenehmigungen seeehr sparsam. Möglich ist es, wenn durch die Inesistenz einer Fahrerlaubnis die wirtschaftliche Existenz unmittelbar gefährdet ist. Früher war das klassische Beispiel der jugendliche auf dem Land, dessen Eltern beide durch einen Unfall fahrunfähig wurden. In solch krassen Fällen können Ausnahmegenehmigungen unter strengen Auslagen erteilt werden. In aller Regel ist eine MPU zu absolvieren; die Erlaubnis wird auf einige wenige Strecken beschränkt.

Du müsstest begründen, warum Du die Fahrerlaubnis plötzlich so dringend brauchst und warum die bestehenden Alternativen keine Möglichkeit darstellen.

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23.05.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
vielen Dank,
an wen kann ich mich denn dann wenden?

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23.05.2007, 18:22 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

An die zuständige Führerscheinstelle. Worum geht es denn bei Dir genau?

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24.05.2007, 19:21 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Nunja ich brauche den Führerschein um Wahren zu transportieren,also um sie zum Kunden zu bringen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.05.2007, 21:00 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

dafür gibt es keine ausnahmegenehmigung.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung