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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
21.05.2007, 21:26 Uhr

Was versteht man unter "unmittelbar an der Kreuzung"?

Hallo,

ich hab meinen Fahrlehrer gefragt ab welchen Abstand man die Fußgänger nicht mehr an der Kreuzung rüber lassen muss (sofern sie nicht schon auf der Fahrbahn sind oder es vorhaben). Er antwortete mir: Der Fußgänger muss unmittelbar an der Kreuzung stehen.

Was versteht man unter unmittelbar an der Kreuzung? Welchen Abstand soll ich mir darunter vorstellen?

Danke.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
21.05.2007, 21:53 Uhr

zu: Was versteht man unter "unmittelbar an der Kreuzung"?

Ich vermute, es geht ums Abbiegen?

Eine genauere Angabe ist auch in der StVO nicht zu finden, es besteht hier also, wie so oft, ein wenig Auslegungsspielraum.

Was aber auch gut ist. Ich würde mir nämlich nicht wünschen, diese Frage mit einer eindeutigen Meter-Angabe zu beantworten.

Wenn der Fußgänger also dort über die Straße will, wo der Bewegungsvorgang des Fahrzeugs noch zum "Abbiegen" gehört, dann hat der Fahrzeugführer besondere Rücksicht zu nehmen. Das ist typischerweise der Fall, solange der Straßenrand noch eine Biegung beschreibt, oder wenn das Lenkrad sich noch nicht vollständig in Geradeausrichtung befindet,
PLUS(!) einem gewissen Sicherheitszuschlag zu Gunsten des Fußgängers.

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