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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
03.05.2007, 12:47 Uhr

Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

MAn selbst darf ja nicht mit Handy am Ohr fahren, Freisprecheinrichtungen dagegen sind erlaubt, bei denen man beide Hände frei hat, seh ich das richtig?

Kann ich mir das Handy dann nicht einfach vom Beifahrer ans Ohr halten lassen?
Ist ja quasi so, als hätte ich eine Einrichtung, und beide Hände hab ich auch frei :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
03.05.2007, 12:48 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Hö, wie kommt denn der Beitrag in dieses Forum? :o Bitte mal verschieben, danke ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.05.2007, 12:54 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber warum kaufst du dir nicht einfach ein Headset, dann hast du das Problem gar nicht erst und läufst nicht Gefahr von der Polizei angehalten zu werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.05.2007, 12:54 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

wenn man der bisherigen rechtsprechung vertraut, müsste es möglich sein da dort immer nur steht, dass das handy nicht in die hand genommen werden darf (mit einer kleinen ausnahme) und keine tasten betätigt werden dürfen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2007, 17:31 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

verrat ich nicht sonst machst du es.
lass einfach die finger davon sonst kannst du auch bei der ausnahme schwierigkeiten bekommen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.05.2007, 17:32 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Ähm wenns doch ne Ausnahme is, isses erlaubt.... Also sags doch bitte :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CountZero
05.05.2007, 03:39 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Besitze zwar eine Freisprech, bin jetzt aber auch neugierig. Ist das denn eine Gesetzeslücke, oder ne beabsichtigte Ausnahme?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

36 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden