klauswurz
18.04.2007, 07:56 Uhr
Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe gestern in einer Anwohnerparkzone einen Strafzettel mit meinem Roller bekommen, weil der Anwohnerparkausweis nicht gut lesbar bzw. nicht sichtbar angebracht war. Komme mir ein wenig verar.... vor. Für Roller werden ja wohl gar keine Parkausweise ausgestellt, wie auch? Wo soll man das Teilchen denn bitte befestigen usw.....?
Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?
Danke für Eure Hilfe
carhol
18.04.2007, 08:43 Uhr
zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller
wenn anwohnerausweise für roller nicht ausgestellt werden (was ich nicht glaube-bringt ja geld) dann ja.
in allen anderen fällen nein.
auch am roller musst du, wenn es vorgeschrieben ist, eine parkscheibe,-schein anbringen.
holger
Georg_g
18.04.2007, 10:13 Uhr
zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller
»Für Roller werden ja wohl gar keine Parkausweise ausgestellt, wie auch?«
Warum sollen für Roller keine Parkausweise ausgestellt werden?
Andreas Wismann
18.04.2007, 19:38 Uhr
zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller
Das Problem mit dem Parkschein am Moped...
FLiszt
18.04.2007, 20:02 Uhr
zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller
Was es nicht alles gibt.. abschliessbare Parkscheiben fuer Motorraeder! Unglaublich! Kauf ich mir aber erst dann, wenn es die 21 Gramm leichtere Racingversion aus Carbon gibt.
Die praktischte Parkscheibe, die ich je sah, hatte allerdings eine Uhrenmechanik auf der Rueckseite, der die Scheibe nachdrehte, so dass die Parkscheibe nie abgelaufen war...