carhol
11.04.2007, 12:31 Uhr
zu: Probezeit
keine. ist ja nicht angezeigt worden.
holger
carhol
11.04.2007, 13:32 Uhr
zu: Probezeit
was soll man zu so einem mini posting sagen?
war es auf einem p-grundstück? ist der 18 jährige halter des fz?
holger
Lau
11.04.2007, 17:44 Uhr
zu: Probezeit
Danke für schnelle Antwort. Ich möchte den 18jährigen davon abbringen und ihn mit der möglichen Strafe konfrontieren. Wissen Sie, was ihm blühen könnte?
Georg_g
11.04.2007, 18:04 Uhr
zu: Probezeit
Für den 18-Jährigen: Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat."
Ist der 18-Jährige nicht der Halter des Kfz., dann kann er nach § 27 StGB wegen Beihilfe bestraft werden.
Für den 11-Jährigen: Keine Strafe, da strafunmündig.
carhol
11.04.2007, 19:42 Uhr
zu: Probezeit
ok, hätteste eher so schreiben sollen dann hättest du auch §§ um die ohren gehauen bekommen.
georg hat ja schon das wesentliche gesagt, unter umständen kommt aber auch noch eine verletzung der aufsichtspflicht der eltern hinzu.
bild oder film von der aktion wirkt wunder.
holger
tolu
12.04.2007, 12:07 Uhr
zu: Probezeit
also ich bin mit 8 auch schon in opas hof mit dem schlepper gefahren. allerdings habe ich das hoftor gerammt (handgas drin und keinen kraft das lenkrad zu drehen).
auto bin ich das erstemal mit 16 gefahren. war ein golf 1 automatik im feld. aber nur 300m.
dennoch halte ich nicht viel davon.