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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Ethem
24.02.2007, 17:07 Uhr
3 x (A) Verstöße
Hallo,
Habe eine frage.
Habe Schon einen Aufbauseminar gemacht meine Probezeit wurde verlängert.
Jetzt wurde ich in meiner Probezeit 2x bei rot geblitzt einmal am anfang des Monats und einmal gegen ende vom Monat.
Was erwartet mich jetzt, meine Pappe ist auf jedenfall weg das weiss ich.
Wie lange ist sie weg und wie kriege ich ihn dann wieder und was muss ich dafür tun.
Würde mich auf eine antwort bis aufs kleinste Detail freuen. Danke
durbanZA
24.02.2007, 17:19 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
» Was erwartet mich jetzt, meine Pappe ist auf jedenfall weg das weiss ich. «
Hm, u.U. habe ich da gute Nachrichten, da bist Du möglicherweise in das einzige Probezeit-Schlupfloch gerutscht, das es so gibt.
» Würde mich auf eine antwort bis aufs kleinste Detail freuen. Danke «
Also gut:
Mit Deinem ersten A- Verstoß wurdest Du zum Aufbausemianr aufgefordert. Damit befandest Du Dich auf der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen.
Mit dem nächsten Rotlichtverstoß wäre das der nächste A- Verstoß. Führerscheinrechtlich würdest Du hier die Aufforderung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen.
Beim nächsten A- Verstoß würde der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Jetzt kommt aber das interessante: Für die Anordnung der Probezeitmaßnahmen gilt nicht wie üblich das Tatzeitprinzip, sondern das Rechtskraftprinzip.
D.h. Erfolgt ein zweiter (hier dritter) Verstoß vor Rechtskraft des ersten (hier zweiten), drohen nur die Probezeitmaßnahmen für den ersten (hier zweiten) Verstoß.
Ich gehe mal davon aus, daß Dein erster Rotlichtverstoß noch nicht rechtskräftig geworden ist, oder? Dann hättest Du Glück gehabt.
Bei Deinem nächsten A- Verstoß (oder 2 mal B) wird Dir allerdings die Fahrerlaubnis entzogen. Die Sperre würde mindestens 3 Monate betragen, dann könntest Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. U-u. könnte die Fsst dann ein Gutachten zur Verkehrstauglichkeit fordern.... aber soweit sind wir ja noch nicht.
Man man man, Schwein muß man haben.
Ethem
24.02.2007, 17:43 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Danke erst mal für deine antwort.
Um die sache klar zu stellen :
Bei meinem ersten (A) Verstoß jetzt in meiner Probezeit wurde ich wegen zu überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und musste einen Aufbauseminar machen und meine Probezeit wurde verlängert.
Jetzt Anfang Februar habe ich meine 2. (A) Verstoß begangen in dem ich über rot gefahren bin. Vor einer Woche wurde ich unglücklicherweise
nochmal bei rot geblitzt und somit war das mein 3. (A) Verstoß. Leider habe ich deine antwort nicht ganz verstanden.
Trifft deine antwort auf mich zu?
Wenn ja oder nein, dann bitte ich nochmals um eine antwort. Vielen Dank
durbanZA
24.02.2007, 18:03 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Ist Dein zweiter Verstoß denn schon rechtskröftig geworden? Vermutlich ja nicht.
Wenn Dein dritter Verstoß vor Rechtskraft des zweiten erfolgt ist, dann wirst Du lediglich die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten.
Aber einen Bußgeldbescheid über Deinen ersten Verstoß hast Du noch nicht, oder?
Ethem
24.02.2007, 18:09 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Vom zweiten Verstoß habe ich einen Brief gekriekt.
da drinnen steht wie lange es schon rot war als ich drüber fuhr aber das ist auch alles.
Da kam noch keine Geldstrafe oder sonnstiges, steht nur drauf ob ich die tat zugebe. Den dritten Verstoss habe ich erst letzte Woche begangen der ist noch nicht da.
durbanZA
24.02.2007, 18:16 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Also, hab mir den Gesetzestext nocheinmal zur Brust genommen und formuliere es anders:
Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis ist § 2a Abs. 2 Nr. 3 StVG:
» ihm (dem Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe) (ist)die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. «
Und die "in Nr. 2 genannte Frist" ist:
» ... (Die Fahrerlaubnisbehörde hat... ) ihn (den FE- Inhaber auf Probe) schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, «
D.h. normalerweise wird bei dem dritten A- Verstoß in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, daß jene Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung bereits verstrichen ist. Da aber Dein erster Rotlichtverstoß anscheinend noch nicht mal rechtskräftig geworden ist, bist Du wohl ganz knapp am FE- Entzug vorbeigeschrabbt.
durbanZA
24.02.2007, 18:19 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Oh, warst schneller als ich :)
An Dich ist ein Anhörungsbogen ergangen. Vorsorglich weise ich darauf hin, daß ich in diesem Forum keine Rechtsberatung geben darf.
Rechtskräftig wird der Verstoß erst mit Erlaß eines Bußgeldbescheides.
Wie gesagt, die Fahrerlaubnis ist erst zu entziehen, wenn nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ein weiterer A- VErstoß erfolgte.
Man muß das Gesetz hier genau lesen, aber es sieht so aus, als hast Du Glück gehabt.
Ethem
24.02.2007, 18:23 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Danke für deine antwort. Also das heisst wenn ich die verkehrspsychologischen Beratung mache, können sie mir den Führerschein nicht entziehen wenn der dritte Verstoß auch kommen sollte oder habe ich da was falsch verstanden. Vielen Dank
carhol
24.02.2007, 18:46 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
ich sag es dann mal in verständlich deutsch.
erst wenn du den brief zur beratung bekommen hast, egal ob du hingehst innerhalb der 2 monate frist oder nicht, wird ein NEUER verstoss zum verlust der fahrerlaubnis führen.
holger
durbanZA
24.02.2007, 21:01 Uhr
zu: 3 x (A) Verstöße
Tut mir leid, daß ich mich so unverständlich ausgedrückt habe. Hab schneller geschrieben als gedacht ;)
Also, wie Holger schon sagt: Du kommst diesmal um den Fahrerlaubnisentzug herum, weil Du noch keinen Brief bezügl. der Beratung bekommen hast.
Das wird aber bald geschehen. Und solltest Du dann noch einen A- Verstoß begehen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
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Worauf müssen Sie achten?
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