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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil21245
15.01.2007, 05:37 Uhr

Ändern des Führerscheins bei Entfernen der Drossel

Hallo zusammen.

Meine Frage:
Ich habe vor geraumer Zeit den Motorradführerschein erworben und darf infolgedessen in einiger Zeit die Drossel aus meinem Motorrad entfernen lassen.
In meinem Führerschein besteht allerdings noch keine Eintragung, dass ich "A unbeschränkt" fahren darf. Muss ich dies ändern lassen, wenn ich die Drossel entfernen lasse?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
15.01.2007, 18:25 Uhr

zu: Ändern des Führerscheins bei Entfernen der Drossel

vorsicht, du musst wenn noch kein sternchen in motorrad a unbeschränkt drin ist oder kein datum neuen Kartenführerschein beantragen lassen, ich habe bei unserer Stadtverwaltung nachgefragt, also unbedingt neu machen lassen, weiss auch net warum aber ist so.



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
15.01.2007, 21:25 Uhr

zu: Ändern des Führerscheins bei Entfernen der Drossel

Bei mir steht auch nichts drin, nur das Datum wann ich A beschränkt gemacht habe, bzw. das Datum des Tages als die Beamten ihre Hintern wieder auf die Arbeit geschwungen haben *__* +immernoch aufreg+

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Davidian
15.01.2007, 23:06 Uhr

zu: Ändern des Führerscheins bei Entfernen der Drossel

Hm...also bei mir steht das Prüfdatum drauf und das Datum wann die Probezeit vorbeit ist, bzw. halt das Datum ab wann ich ungedrosselte Moppeds fahren darf ... Is doch eigentlich überall so, oder? ...

Ansonsten halt neues Kärtchen beantragen und Mopped beim TÜV vorführen wg. ungedrosselt ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

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Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

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Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte

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