Warnecke
11.01.2007, 20:31 Uhr
zu: Frage zu rechts vor links!
Rechts von links gilt eigentlich nur, wenn 2 öffentliche Straßen aufeinander treffen.
Dieses trifft auf Parkplätzen nun mal nicht zu.
Einige Gerichte vertreten aber die Meinung das wenn der Charakter einer Straße zu erkennen ist,
( Bordstein usw.) doch die Regel anzuwenden sei. Sicherlich hätten einige Urteile in der nächsten Instanz geändert werden können. Fakt ist das Unfälle auf Parkplätzen in der Regel vermieden werden können. Also tragen immer beide Autofahrer die Verantwortung. Wenn Ihr euch so einigen könnt ist das in der Regel immer von Vorteil. Bei Gericht ist mit einer Haftungsaufteilung zu rechnen.
Warnecke
11.01.2007, 20:47 Uhr
zu: Frage zu rechts vor links!
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=393&mode=linear
Klick mal den Link an ! Dann ist die Verwirrung perfekt....