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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klaus35
18.12.2006, 20:54 Uhr

Halteverbot

Hallo,
Wenn an einer Strasse mit Halteverbot, ein Polizist rumläuft, darf man dann rechts ranfahren um ihn nach dem Weg zu fragen? Oder lieber nicht? (Hintergedanke: Angehalten im Halteverbot = Knöllchen)
Gruss, Klaus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
18.12.2006, 20:56 Uhr

zu: Halteverbot

Wenn er TomTom heißt... wieso nicht :)

Dennoch würde ich es vermeiden, nehm lieber Passanten...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.12.2006, 21:17 Uhr

zu: Halteverbot

an einem eingeschränkten Halteverbot darf man natürlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
19.12.2006, 18:45 Uhr

zu: Halteverbot

du kannst ja ganz langsam vorbeirollen und fragen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
19.12.2006, 19:52 Uhr

zu: Halteverbot

wird auch nix nützen jukles denn dann hat er die ausrede das er den verkehr behindert  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
19.12.2006, 20:36 Uhr

zu: Halteverbot

Hallo Klaus35,

...und dann war da noch die Möglichkeit einen Unfall zu verursachen. Dann hat der Polizist bestimmt nix dagegen, wenn du im Haltverbot hälst. Bei der Gelegenheit fragst du ihn halt einfach nach dem Weg. ;-)
... soll'n Witz sein... mir fällt grade nix anderes ein.
Nix für ungut.
Gruß
steinböckin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung