DaRealAd
23.11.2006, 22:16 Uhr
zu: Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?
Na klar, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum braucht man keine Fahrerlaubnis.
Wenn du die Maschinen auf der Straße fahren willst geht das mit einem zulässigen Gesamtgewicht <3,5t sowieso mit Klasse B.
Ansonsten darfst du mit Klasse L (ist in B eingeschlosen) "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" (dazu zählt der Radlader) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h fahren.
Landwirtschaftlichte Zugmaschinen ("Trecker") darfst du mit Klasse L nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken mit einer bbH bis zu 32 km/h fahren. (Mit Anhänger darfst du nur 25 km/h fahren)