Georg_g
16.11.2006, 21:32 Uhr
zu: PKW abmelden...
Ja, darfst du. Voraussetzung ist, dass die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind und dass für das Fahrzeug noch eine Haftpflichtversicherung besteht. Außerdem muss der Händler, zu dem du fährst, im gleichen oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk sein (von München nach Hamburg fahren geht also nicht).