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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Delyria
20.10.2006, 21:37 Uhr
kein Mindestabstand = geblitzt
Hallo,
ich habe für eine Freundin eine kurze Frage.
Sie wurde auf einer längeren Autobahnfahrt geblitzt weil sie angeblich den Mindestabstand nicht eingehalten hat. Sie ist eigentlich nicht der Mensch, der drängelt. Zumindest hab ich das bei ihr noch nie erlebt.
Nun meine Frage. Kennt sich jemand mit diesem neuen "Phänomän der Geldschneiderei" aus und hat jemand Erfahrungen inwiefern man mit einem Einspruch erfolgt hat. Ihr soll nämlich jetzt der Führerschein entzogen werden obwohl sie eigentlich ja nichts gemacht hat.
Mit eigentlich nichts gemacht möchte ich mich auch kurz erklären, nicht dass ich gleich Schelte bekomme :)
Also, ich fahre auch jeden Tag Autobahn und aus Erfahrung weiß ich, wie jeder andere auch, dass es gar nicht möglich ist einen gewissen Mindestabstand zu halten. Gerade zu den Stoßzeiten sind die Autobahnen so voll, dass sich eigentlich immer gleich irgendeiner in eine offene Lücke reindrängelt. Dafür muss man nicht bewusst drängeln. Meiner Meinung nach ist es auch dem vernünftigen Autofahrer nicht möglich einen gewissen Mindestabstand einzuhalten, selbst wenn man wollte.
Vor allem kann es so jederzeit passieren, dass jemand, z.B. gerade wenn man an so einer Messstation vorbei kommt, sich in die Lücke vor einem setzt und dass das dann von den Geräte natürlicherweise geblitzt wird.
Ich finde es eine Sauerei und die, die es verdienen werden mal wieder nicht erwischt.
Ok. Danke schonmal für Antworten.
Gruß
Dela
Warnecke
20.10.2006, 22:27 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100 €
1 Monat Fahrverbot,.....
Deine Freundin hat nichts gemacht ??
Was habt Ihr eigentlich in der Fahrschule gelernt über Sicherheitsabstand ? Täglich könnt Ihr es in der Presse lesen.
Und das von Deiner Freundin war nichts !!!
Auch wenn Du es nicht hören willst, Deine Freundin hat es doch verdient.
Und Du solltest an Deiner Einstellung was ändern. Einen Widerspruch bringt nur Kosten mit sich.
carhol
20.10.2006, 23:50 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
>> Ich finde es eine Sauerei und die, die es verdienen werden mal wieder nicht erwischt.<<
weis nicht was du hast. wurde doch erwischt.
holger
MuE
21.10.2006, 14:24 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
Normaler Weise werden die gewissen Dränglergruppen auch nicht beim Abstand geblitzt. In meinem Kollegenkreis wurden bis jetzt ALLE mit einem Video überführt.
Denn, auch wenn es manche für blödsinn halten, "die Polizei ist ja auch nicht dumm" ;)
Sie kennen das Problem mit dichtem Verkehr und "jeder in eine Lücke".
Ich seh das Phänomen ja auch immer auf der Berliner Stadtautobahn. Hälst du deinen Mindestabstand (hälfte Tacho...) ein, springen die Leute von Lücke zu Lücke. Daher sind die Ordnungshüter meist mit Kameras unterwegs, um solche Lückenspringer herauszufiltern.
Aber vllt. haben sie es ja mit der Kamera aufgenommen und euch nur ein Foto geschickt, weiß man ja nich.
Delyria
21.10.2006, 16:13 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
@ Warnecke und carhol
immer langsam ... ich hab doch extra geschrieben, dass ihr mich nicht falsch verstehen sollt. es geht einfach nur um die tatsache die MuE schon richtig verstanden hat. Es geht darum was passiert, wenn man tatsächlich seinen sicherheitsabstand hält und irgendsoein doof meint diesen platz unbedingt nutzen zu müssen. und erzählt mir bitte nicht, dass ihr das nicht auch ständig erlebt, wenn ihr autobahn fahrt, denn das glaube ich nun wirklich nicht. ich rase nicht und drängel aus prinzip nicht. mein auto ist mir viel zu schade, als dass ich es durch eine stärkere bremsung meines vordermannes aufs spiel setzten würde und außerdem ... wie ihr auch richtig gesehen habt ... is mir mein leben zu lieb.
meine freundin ist der gleichen meinung und ich WEISS dass sie jemand is, der auch versucht den sicherheitsabstand zu wahren.
wenn nicht gerade nacht ist kann man den sicherheitsabstand auf dem kölner ring und den weiteren autobahnen rund um köln einfach nicht einhalten und was macht man dann ... mal im ernst ... was mach ich, wenn ich durch irgendeinen - sorry - A.... der sich reindrängt dann geblitzt werde ... dann HABE ich nämlich nichts gemacht ... und ihr geht es jetzt genauso.
ich bin ernsthaft der meinung das man da ne strikte trennung machen sollte! Klar, die technische seite is ne andere frage, aber fakt ist, dass durch diese maßnahme zig unschuldige getroffen werden, die wirklich nichts dafür können.
Thorsten
21.10.2006, 16:27 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
@Delyria
Wenn es so war wie du geschildert hast...dann soll deine Freundin einen Anwalt nehmen, der die Sache dann klärt (Filmauswertung)....
aber bedenke, auf dem Film ist genau zu erkennen, wer, wie, wem, in welche Lücke gefahren ist.
und für die Zukunft...wenn jemand in meinen Sicherheitsabstand fährt, muß ich halt den Fuß vom Gaß nehmen, gerade bei weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Ist dir eigentlich bewusst wie "viel" das ist.
Denk mal darüber nach.
PS: Es gibt welche die würden das nicht ,mal als Parklücke nehmen;-)
Delyria
21.10.2006, 22:42 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
"und für die Zukunft...wenn jemand in meinen Sicherheitsabstand fährt, muß ich halt den Fuß vom Gaß nehmen, gerade bei weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Ist dir eigentlich bewusst wie "viel" das ist.
Denk mal darüber nach."
hä???? bitte was??? es ist doch wohl vollkommen selbsterklärend, dass man vom gas geht, wenn sich jemand in eine lücke drängt. wobei mit drängen nicht gerade immer quetschen gemeint ist. es ist einfach fakt, dass jede offene lücke gerne genutzt wird und es kaum möglich ist auf einer vollen autobahn den richtigen sicherheitsabstand zu halten. und das schafft man noch nicht mal richtig auf der rechten spur ... nur soviel dazu.
aber, ich merke schon ... ihr fahrt hier nicht viel autobahn und wisst nicht wie es im wirklichen leben zugeht. warum können die leute eigentlich nicht einfach mal klar und deutlich reden ohne ständig einen auf moral zu machen und jeden als böse dastehen zu lassen.
nungut. sorry für eine vernünftige frage und danke für die endlosen verurteilungen ... ich kann mir vorstellen dass sich hier so leute tummeln die gleich vor panik in den graben fahren wenn jemand hinter ihnen tagsüber mit licht angefahren kommt und NICHTS böses beabsichtigt, sondern eben nur am tage mit licht fährt.
und danke @ MuE der/die scheinbar der/die einzige ist, der verstanden hat worum es eigentlich wirklich ging.
ach ja, im übrigen hat meine freundin (und glaubt mir es handelt sich definitiv um eine freundin und nicht um mich, wovon ihr sicher ausgeht) nur die knolle und weder ein foto noch ein video gesehen. ich habe ihr schon geraten zumindest wiederspruch einzulegen aber sie ist so dermaßen naiv und unselbständig, dass sie lieber ihre strafe in kauf nimmt als wenigsten zu versuchen was zu unternehmen ... kostet ja nix (also der wiederspruch)
nungut. bis vielleicht zu einem anderen nicht so heiklem thema
gruß
dela
durbanZA
22.10.2006, 02:00 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
So... hatte mir eigentlich vorgenommen, mich meines Kommentars zu diesem Thema zu enthalten; das tue ich auch weitgehend, wollte nur mal darauf aufmerksam machen, daß "die Knolle" formal ersteinmal korrekt zu sein scheint.
» ach ja, im übrigen hat meine freundin (und glaubt mir es handelt sich definitiv um eine freundin und nicht um mich, wovon ihr sicher ausgeht) nur die knolle und weder ein foto noch ein video gesehen. ich habe ihr schon geraten zumindest wiederspruch einzulegen aber sie ist so dermaßen naiv und unselbständig, dass sie lieber ihre strafe in kauf nimmt als wenigsten zu versuchen was zu unternehmen ... kostet ja nix (also der wiederspruch) «
Man muß sich schon fragen, ob der Widerspruch Sinn ergibt. Ein Widerspruch kann schon teuer werden. Nämlich dann, wenn er kostenpflichtig abgelehnt wird. Und ein Widerspruch mit der Begründung "Ick hab keen Bild jesehn" hat keinen Bestand, leider.
Ohne einen handfesten Grund, warum der Tatvorwurf nicht zutreffen sollte, gilt der Grundsatz: "Zahlen bringt Frieden!" Ich würde das Verhalten Deiner Freundin nicht als naiv, eher als weise beschreiben.
Sie wurde nuneinmal geblitzt, ob sie nun gut fährt oder nicht, in diesem Moment hat sie eine Abstandsunterschreitung begangen und bekommt dafür die Rechnung.
Wir alle spielen mal mit dem Feuer, der eine mehr, der andere weniger. Das geht oft lange gut. Mal nicht. Dann darf man sich aber auch nicht beschweren, daß es heiß war. Und auch nicht, daß andere sich nicht verbrannt haben.
Dennoch wünsche ich Dir und Deiner Freundin einen schönen Abend und eine gute Nacht!
mfG Durban
Warnecke
22.10.2006, 07:54 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
Und selbst wenn sich ein PKW dazwischen gemogelt hat, so wäre der Abstand vorher immer noch zu gering gewesen.
Thorsten
22.10.2006, 07:58 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
Hallo dela,
nicht nur MuE hat dich verstanden worum es geht, alle anderen auch.
Aber was erwartest du?
Ich wiederhole mich gerne:
Wenn das A.... deine Freundin geschnitten hat (kann man so nennen bei 2/10 des halben Tachowertes) dann ist es auf dem Vidoe zu sehen und deine Freundin ist aus dem schneider.
Das deine Freundin dermaßen naiv und unselbständig ist, dass sie lieber ihre strafe in kauf nimmt als wenigsten zu versuchen was zu unternehmen.....Sorry, das kann nicht unser aller Problem sein.
Gruß
Thorsten
PS: Ich fahre verdammt viel mit dem Auto (nicht nur zum Bäcker) und ich kenne das Problem.
Lambo-Benni
25.10.2006, 13:43 Uhr
zu: kein Mindestabstand = geblitzt
"weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Ist dir eigentlich bewusst wie "viel" das ist.
Denk mal darüber nach.
PS: Es gibt welche die würden das nicht ,mal als Parklücke nehmen" Zitat von Throsten
:D köstlich, ja wieviel ist das denn? Ich würde auch keine Parklück in der Größe von 2/10 meines halben Tachowertes nehmen, weil der - wenn ich einparke - sehr, sehr klein ist :D
spaß beiseite - ein Abstand von 10% (so viel sinds nämlich genau :p) ist inakzeptabel und zu Recht zu bestrafen! Wie es zu dem "Drängeln" gekommen ist kann ich natürlich nicht beurteilen...
PS zur Information: Tachoanzeige = m/3,6sek
d.h.: fahre ich 100, lege ich 100m in 3,6sek zurück - gebotener Abstand dabei 50m = 1,8 Sek - Ich rechne immer mit min. 1sek Abstand. Das ist auch auf voller Starße machbar, aber beschert (normalerweise) auch noch kein Bußgeld ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte
Was verlängert den Bremsweg?
Fahren auf Gefällstrecken
Mitführen eines ungebremsten Anhängers
Nasse oder glatte Fahrbahnen
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